Inhalte des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vormals JStG 2018):
- Internet-Marktplätze haften für Händler:
Ziel der Neuregelungen ist es unter anderem, den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen. Künftig haften deshalb Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - z.B. Amazon oder Ebay - für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen. Vor allem in Drittländern ansässige Unternehmen führten häufig keine Steuer auf Umsätze ab, die sie aus Verkäufen in Deutschland erzielen, heißt es zur Begründung der verschärften Regeln. - Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge:
Außerdem entlastet das Gesetz Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge: Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. - Steuerfreies Jobticket für Pendler:
Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind: Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag. - Eigentlich ein Jahressteuergesetz:
Das Gesetz enthält darüber hinaus zahlreiche weitere Änderungen in 15 Steuergesetze, u.a. zur Anpassung an EU-Recht und an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs.
Hinweis: Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll in großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Quelle: BundesratKOMPAKT v. 23.11.2018 (Ls)
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