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Gesetzgebung | Neue Verteilung der Maklerkosten (Bundesrat)

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das vom Bundestag beschlossene "Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" gebilligt. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung im BGBl. in Kraft treten.

Hierzu fĂĽhrt der Bundesrat weiter aus:

  • KĂĽnftig ist es nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen. AuĂźerdem muss der Käufer seinen Anteil erst zahlen, wenn der Verkäufer seine Provisionszahlung nachgewiesen hat.
  • Beauftragen beide Vertragsseiten einen Makler einvernehmlich, dann mĂĽssen sie nach dem Gesetzesbeschluss automatisch jeweils die Hälfte der Maklerkosten zahlen.
  • Neu ist auch, dass fĂĽr Maklerverträge ĂĽber Häuser und Wohnungen kĂĽnftig die Textform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden.
  • Ziel des Gesetzes ist es, Immobilienkäufer vor einer Zwangslage zu schĂĽtzen. AuĂźerdem soll die Absenkung der Erwerbsnebenkosten die Bildung von Wohneigentum erleichtern.

Hinweis: Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten.

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesrates veröffentlicht.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 5.6.2020 (il)

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