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Gesetzgebung | Nachzahlungszinssatz wird nicht gesenkt (hib)

Der sechs Prozent pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen wird nicht gesenkt. Der Finanzausschuss wies in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am 25.9.2019 einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/10158) zurĂĽck.

Danach sollte der Zinssatz nur noch ein Zwölftel des Basis-Zinssatzes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), mindestens aber 0,1 Prozent, betragen. Für den Antrag stimmten die Fraktionen von FDP und AfD. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

Für die Bundesregierung orientiert sich der Nachzahlungszinssatz nicht an den Marktzinsen, sondern an den Sätzen für Verzugs- und Überziehungszinsen. Die vom BFH geäußerte Kritik (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 14.5.2018 zu BFH, Beschluss v. 25.4.2018 - IX B 21/18) werde nicht geteilt, erklärte die Regierung in der Sitzung.

Die CDU/CSU-Fraktion empfahl, ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nachzahlungszinssätzen abzuwarten. In diese Richtung argumentierte auch die SPD-Fraktion, die zusätzlich darauf hinwies, dass der Nachzahlungszinssatz in den ersten 15 Monaten gar nicht erhoben werde und im Übrigen auch auf Rückzahlungen von den Finanzämtern Anwendung finde.

Hinweis: Die komplette Meldung können Sie hier nachlesen.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1044 (il)

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