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Gesetzgebung | Mietpreisbremse wird verschärft (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am 14.12.2018 das sog. Mietrechtsanpassungsgesetz- MietAnpG gebilligt. Damit kann eine Verschärfung der Mietpreisbremse in Kraft treten.

Danach gelten für Vermieter künftig neue Auskunftspflichten, die das Umgehen der Mietpreisbremse schwieriger machen: Sie müssen schon vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Ansonsten können sie sich nicht darauf berufen.

AuĂźerdem erleichtert das Gesetz das Vorgehen gegen zu hohe Mieten: KĂĽnftig reicht eine einfache RĂĽge, um zu viel gezahlte Miete zurĂĽckzuverlangen. Der Mieter muss nicht mehr darlegen, warum die verlangte Miete seines Erachtens zu hoch ist.

Auch bei der Modernisierungsumlage gibt es Verbesserungen für Mieter. So können Vermieter künftig nur noch acht Prozent auf die Miete umlegen – derzeit sind es noch elf Prozent. Laut Gesetzesbeschluss wird diese Regelung bundesweit gelten und nicht, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Hierfür hatte sich insbesondere auch der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren ausgesprochen.

Neu ist auch die Geltung einer absoluten Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung nach Modernisierung: So darf der Vermieter die Miete um nicht mehr als 3 €/qm Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen.

Um das so genannte Herausmodernisieren von Mietern zu unterbinden, wird es künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße (bis 100.000 €) bestraft. Ein missbräuchliches Modernisieren wird laut Gesetz beispielsweise dann vermutet, wenn sich die Monatsmiete mit der angekündigten Mieterhöhung mindestens verdoppelt.

Hinweis: Der Bundespräsident muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es soll einen Monat später in Kraft treten.

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des Bundesrates veröffentlicht.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 14.12.2018 (il)

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