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Gesetzgebung | Kindergeld steigt 2019 (hib)

Familien sollen in den nächsten Jahren steuerlich entlastet werden. Dies plant die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (BT-Drucks. 19/4723).

Die Bundesregierung fĂĽhrte hierzu weiter aus:

  • Zu den einzelnen MaĂźnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 01.07.2019. Allein dies fĂĽhrt zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro. Die Erhöhung des Kindergeldes fĂĽhrt im Gegenzug allerdings zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung fĂĽr Arbeitssuchende, so dass der Staat dort 2019 rund 130 Millionen Euro und ab 2020 rund 260 Millionen Euro spart.
  • AuĂźerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 01.01.2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 01.01.2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.
  • Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminiums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen fĂĽhren zu Steuermindereinnahmen von ĂĽber drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).
  • Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden auĂźerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro fĂĽhren soll (jeweils volle Jahreswirkung).
  • Der Bundesrat begrĂĽĂźte in seiner Stellungnahme die Erhöhung des Kindergeldes. Zugleich wird die Regierung aber aufgefordert, dass sich Bund dauerhaft an den Kosten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung von jährlich mindestens zwei Milliarden Euro beteiligt.

Hinweis: In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates stellte die Bundesregierung fest, sie sehe derzeit keinen Grund für eine Verbindung des Familienentlastungsgesetzes mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.

Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 734 (Ls)

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