Hierzu fĂĽhrt das BZSt weiter aus:
Das BZSt wird für die Übermittlung der Unterlagen zeitnah ein Online-Formular zur Verfügung stellen. Um die Abläufe zu erleichtern wird gebeten, dieses zu nutzen.
Rückfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.
Quelle: BZSt online, Meldung v. 30.12.2022 (il)
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