- Ab 01.07.2019 soll das Kindergeld in einer ersten Stufe um zehn Euro monatlich steigen. Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Eine zweite Stufe ist zum 01.01.2021 vorgesehen.
- Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag soll er daher in zwei gleichen Teilen zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 um jeweils 192 Euro steigen.
- Auch fĂĽr Erwachsene soll der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro steigen. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
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Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 27.06.2018 (il)