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Gesetzgebung | Bundesregierung beschlieĂźt Familienentlastungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 27.06.2018 das Familienentlastungsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht finanzielle Erleichterungen i.H. von rund zehn Milliarden Euro jährlich vor.

Hierzu fĂĽhrt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
  • Ab 01.07.2019 soll das Kindergeld in einer ersten Stufe um zehn Euro monatlich steigen. Das entspricht einer Erhöhung von rund fĂĽnf Prozent. Eine zweite Stufe ist zum 01.01.2021 vorgesehen.
  • Die Kindergelderhöhung wird beim steuerlichen Kinderfreibetrag nachvollzogen. Als Jahresbetrag soll er daher in zwei gleichen Teilen zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 um jeweils 192 Euro steigen.
  • Auch fĂĽr Erwachsene soll der Grundfreibetrag: 2019 auf 9.168 Euro und 2020 auf 9.408 Euro steigen. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Hinweis: Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Weitere Infos, Nachrichten, Beiträge und Gesetzesmaterialien: Verfolgen Sie das Gesetzgebungsverfahren im NWB Reform Radar.

Quelle:
Bundesregierung, Pressemitteilung v. 27.06.2018 (il)
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