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Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt BEG III

Die Bundesregierung hat am 18.9.2019 das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beschlossen. Mit dem Maßnahmenpaket sollen Wirtschaft, Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung deutlich von Bürokratie entlastet werden.

Das BEG III enthält folgende Schwerpunkte:

Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ein elektronisches Meldeverfahren soll die Einreichung des Krankenscheins ersetzen. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit seines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers.

Erleichterungen bei der Archivierung elektronisch gespeicherter Steuerunterlagen: Für Unternehmen soll die Pflicht entfallen, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten DV-Programme in Betrieb zu halten. Diese können künftig fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.

Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe: Bislang müssen Hotels und Pensionen ihre Gäste Meldescheine aus Papier ausfüllen und unterschrieben lassen. Künftig soll das auch digital möglich sein - zum Beispiel in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.

Zudem soll das BEG III zur Reduzierung der Statistikpflichten beitragen. Ziel ist es, das aktuelle Registerwesen durch Einführung eines Basisregisters für Unternehmen zu modernisieren. Dadurch sind weitere Entlastungen der Wirtschaft um etwa 216 Millionen Euro pro Jahr möglich.

Hinweis: Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Der Regierungsentwurf des BEG III ist auf der Homepage des BMWi (Stand: 18.9.2019) veröffentlicht.

Lesen Sie zum Thema auch den Beitrag von Hörster in der NWB 40/2019 S. 2916, NWB DokID: GAAAH-30596

Quelle: Bundesregierung sowie BMWi online (il)

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