Was ist Bildungsurlaub?
Der Staat bzw. die Länder greifen weiterbildungswilligen Arbeitnehmern gerne auf zwei Arten unter die Arme. Zum einen gibt es da die finanzielle Unterstützung im Rahmen von Förderungen und dann gibt es da den Bildungsurlaub. Ein Großteil der Bundesländer haben hierfür eigens ein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet. In diesem Gesetz ist der bezahlte Urlaub zur beruflichen Fortbildung geregelt. Dieser „Urlaub“ ist dort auch ganz konkret vom eigentlichen Erholungsurlaub getrennt. Der Bildungsurlaub ist somit „On-top“ zu rechnen. Eine Verrechnung mit dem eigentlichen Erholungsurlaub ist strikt untersagt.
Merke:
- Bildungsurlaubgsgesetzt auf Länderebene geregelt
- Bezahlter Urlaub für berufliche Fortbildung
- Verrechnung mit Erholungsurlaub nicht erlaubt
Wie reiche ich Bildungsurlaub ein?
Je nach Bundesland sollte die Info an den Arbeitgeber zwischen 4 und 8 Wochen vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Wer die Frist nicht einhält riskiert, dass die Chefin bzw. der Chef die Genehmigung verweigert. Eine frühzeitige Planung ist daher, wie so oft im Leben, empfehlenswert.
Merke:
- Frist für Antragstellung beachten
Gibt es noch andere Kriterien, die ich als ArbeitnehmerIn beachten muss?
Direkt im ersten Quartal des Arbeitsantritts in den Bildungsurlaub zu gehen, macht sicherlich nicht den besten ersten Eindruck. Daher ist geregelt, dass die Betriebszugehörigkeit mindestens 6 Monate betragen muss, bevor der Bildungsurlaub möglich ist.
Nicht jeder Arbeitnehmer wohnt und arbeitet im gleichen Bundesland. Nur welche Regeln gelten nun - das Bildungsurlaubsgesetz vom Wohnort oder vom Ort des Arbeitgebers? Dies ist ebenfalls eindeutig geregelt. Der Ort des Arbeitgebers ist maßgebend.
Merke:
- Erst 6 Monate nach Neueinstellung möglich
- Bildungsurlaubsgesetz im Bundesland des AGs ist maßgebend
Für welche Weiterbildung kann ich Bildungsurlaub beantragen?
Eine Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen ist in den meisten Bundesländern möglich, wenn eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:
- politischen Bildung enthalten
- beruflichen Weiterbildung
- Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten
Kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub auch ablehnen?
Das ist in der Tat möglich. Das Unternehmen muss hier allerdings gute Gründe nennen.
Als Beispiel wären da die „zwingenden betrieblichen Belange“ zu nennen. Es kann aber auch sein, dass eine Kollegin oder ein Kollege bereits Urlaub eingereicht hat und die interne Vertretungsregelung dem Bildungsurlaub entgegensteht. Hier sichert der Gesetzgeber jedoch auch mit einer kulanten Regelung den Anspruch, denn der Freistellungsanspruch kann auf das darauffolgende Kalenderjahr übertragen werden.
Sofern die Fortbildung den oben genannten Mindestnutzen nicht erfüllt, kann eine Absage vom Arbeitgeber erfolgen. Bei einer Nichteinhaltung der Fristen könnte ebenfalls nichts aus dem geplanten Bildungsurlaub werden.