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Endlich (Bildungs)-urlaub?

Woran denkt man, wenn der Begriff „Urlaub“ fällt? Richtig, an weiße Sandstrände, saftig grüne Wiesen oder Berge, die zum Wandern einladen. Der Begriff „Bildungsurlaub“ ist daher leicht missverständlich. „Füße hoch“ gibt es hier nicht. „Freie Zeit für Bildung“ passt da schon eher. Aber was steckt hinter dem Begriff Bildungsurlaub? Was ist bei der Antragstellung zu beachten und wofür kann ich überhaupt Bildungsurlaub nehmen? Fragen über Fragen – Wir klären auf!

Was ist Bildungsurlaub?

Der Staat bzw. die Länder greifen weiterbildungswilligen Arbeitnehmern gerne auf zwei Arten unter die Arme. Zum einen gibt es da die finanzielle Unterstützung im Rahmen von Förderungen und dann gibt es da den Bildungsurlaub. Ein Großteil der Bundesländer haben hierfür eigens ein Bildungsurlaubsgesetz verabschiedet. In diesem Gesetz ist der bezahlte Urlaub zur beruflichen Fortbildung geregelt. Dieser „Urlaub“ ist dort auch ganz konkret vom eigentlichen Erholungsurlaub getrennt. Der Bildungsurlaub ist somit „On-top“ zu rechnen. Eine Verrechnung mit dem eigentlichen Erholungsurlaub ist strikt untersagt.

Merke:

  • Bildungsurlaubgsgesetzt auf Länderebene geregelt
  • Bezahlter Urlaub für berufliche Fortbildung
  • Verrechnung mit Erholungsurlaub nicht erlaubt

Wie reiche ich Bildungsurlaub ein?

Je nach Bundesland sollte die Info an den Arbeitgeber zwischen 4 und 8 Wochen vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Wer die Frist nicht einhält riskiert, dass die Chefin bzw. der Chef die Genehmigung verweigert. Eine frühzeitige Planung ist daher, wie so oft im Leben, empfehlenswert.

Merke:

  • Frist für Antragstellung beachten

Gibt es noch andere Kriterien, die ich als ArbeitnehmerIn beachten muss?

Direkt im ersten Quartal des Arbeitsantritts in den Bildungsurlaub zu gehen, macht sicherlich nicht den besten ersten Eindruck. Daher ist geregelt, dass die Betriebszugehörigkeit mindestens 6 Monate betragen muss, bevor der Bildungsurlaub möglich ist.

Nicht jeder Arbeitnehmer wohnt und arbeitet im gleichen Bundesland. Nur welche Regeln gelten nun - das Bildungsurlaubsgesetz vom Wohnort oder vom Ort des Arbeitgebers? Dies ist ebenfalls eindeutig geregelt. Der Ort des Arbeitgebers ist maßgebend.

Merke:

  • Erst 6 Monate nach Neueinstellung möglich
  • Bildungsurlaubsgesetz im Bundesland des AGs ist maßgebend

Für welche Weiterbildung kann ich Bildungsurlaub beantragen?

Eine Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen ist in den meisten Bundesländern möglich, wenn eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • politischen Bildung enthalten
  • beruflichen Weiterbildung
  • Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten

Kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub auch ablehnen?

Das ist in der Tat möglich. Das Unternehmen muss hier allerdings gute Gründe nennen.

Als Beispiel wären da die „zwingenden betrieblichen Belange“ zu nennen. Es kann aber auch sein, dass eine Kollegin oder ein Kollege bereits Urlaub eingereicht hat und die interne Vertretungsregelung dem Bildungsurlaub entgegensteht. Hier sichert der Gesetzgeber jedoch auch mit einer kulanten Regelung den Anspruch, denn der Freistellungsanspruch kann auf das darauffolgende Kalenderjahr übertragen werden.

Sofern die Fortbildung den oben genannten Mindestnutzen nicht erfüllt, kann eine Absage vom Arbeitgeber erfolgen. Bei einer Nichteinhaltung der Fristen könnte ebenfalls nichts aus dem geplanten Bildungsurlaub werden.

 

Welche Regelungen gelten nun konkret in meinem Bundesland?

In der folgenden Übersicht sind alle wichtigen Regelungen und Fristen, alphabetisch sortiert auf einem Blick zu finden:

Bundesland

Antragsfrist

Anzahl Tage für BU

Gesetzesgrundlage

Baden-Würtemmberg

8 Wochen

5 Tage pro Jahr

Bildungszeitgesetz Baden-Würtemmberg

Bayern

-

-

-

Berlin

6 Wochen

bis 25 Jahre = 10 Tage/Jahr - älter als 25 = 10 Tage in 2 Jahren

Berliner Bildungsuraubgesetz

Brandenburg

6 Wochen

10 Tagen in 2 Jahren

Brandenburgerisches Weiterbildungsgesetz

Bremen

4 Wochen

10 Tage in 2 Jahren

Bremerisches Bildungszeitgesetz

Hamburg

6 Wochen

10 Tage in 2 Jahren

Hamburgerisches Bildungsurlaubsgesetz

Hessen

6 Wochen

5 Tage pro Jahr

Hessisches Bildungsurlaubsgesetz

Mecklenburg-Vorpommern

8 Wochen

10 Tage in 2 Jahren

Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

4 Wochen

5 Tage pro Jahr

Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz

Nordrhein-Westfalen

6 Wochen

5 Tage pro Jahr

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

Rheinland-Pfalz

6 Wochen

10 Tage in 2 Jahren

Bildungsfreistellungsgesetz

Saarland

6 Wochen

6 Tage Freistellung (Ab Tag 3 muss "arbeitsfreie Zeit"verwendet werden)

Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz

Sachsen

-

-

-

Sachsen-Anhalt

6 Wochen

5 Tage pro Jahr

Bildungsfreistellungsgesetz

Schleswig-Holstein

6 Wochen

5 Tage pro Jahr

Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein

Thüringen

8 Wochen

5 Tage pro Jahr

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

FAZIT:

Wir merken uns. Es gibt so einiges zu beachten, um den begehrten Bildungsurlaub zu erhalten. Wichtig sind in jedem Fall, die aktuellen Fristen und Formalitäten des betroffenen Bundeslandes zu kennen. Für Personen in Teilzeit oder kleinen Betrieben mit wenigen Beschäftigten gelten ebenfalls wieder andere Regelungen. Auch das Gespräch zur/zum Vorgesetzten bzw. den Entscheidern sollte zügig und offen erfolgen.

Der Bildungsurlaub ist darüber hinaus nicht nur im Interesse des Arbeitnehmers. Auch die Unternehmen profitieren von interessierten und motivierten Personal!

Fragen zum Bildungsurlaub? Kein Problem. Ruf uns an unter 0221 936 442 0, schicke uns eine Mail an info(at)endriss.de oder nutze den Hashtag #fragendriss bei Instagram.

Eine Übersicht über unsere regelmäßig anerkannten Seminare und Lehrgänge findet Ihr hier:

  • Debitoren-/Kreditorenbuchhalter im Tageslehrgang
  • Finanzbuchhalter im Tageslehrgang
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