Blog

Einkommensteuer | Steuerfalle Kryptowährungen (Bankenverband)

Der Bankenverband informiert über einkommensteuerliche Folgen des Kaufs von Kryptowährungen.

Hierzu führt der Bankenverband weiter aus:
Privatanleger mit Aktien, Fondsanteilen und anderen regulierten Anlageprodukten im Depot kommen meist kaum noch mit dem Finanzamt in Berührung – die Banken führen für sie die Abgeltungsteuer ab und verrechnen gegebenenfalls Gewinne mit Verlusten.

Ganz anders ist das bei Investitionen in Kryptowährungen. Waren diese bisher ein Nischenphänomen, so hat der steile Kursanstieg von Bitcoin und anderen Kryptowährungen auch andere Anleger zum Kauf animiert. Manche Einzelhändler werben sogar damit, dass man bei ihnen mit dem virtuellen „Geld“ bezahlen kann. Aber: Die Geldbestände in virtuellen Währungen werden rechtlich weder als (Fremd-)Währung, noch als Kapitalanlage, sondern als sonstige Wirtschaftsgüter behandelt. Gewinne und Verluste können daher für die Steuererklärung relevant sein.

Werden etwa Bitcoins innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn verkauft, handelt es sich dabei um Spekulationsgewinne, die dem regulären Einkommensteuersatz unterliegen. Ob dieser Veräußerungsgewinn durch Umtausch, beim Einkaufen oder an der Börse entsteht, macht aus Sicht des Finanzamts keinen Unterschied.

Wer in eine virtuelle Währung investiert hat, sollte daher den Anschaffungsvorgang dokumentieren. Denn um den zu versteuernden Betrag zu ermitteln, braucht man die Anschaffungskosten. Hier kann zur Vereinfachung die „First-in-first-out“-Methode (Fifo) angewendet werden: Danach wird unterstellt, dass die zuerst erworbenen Coins auch zuerst veräußert werden.
Die gute Nachricht: Gewinne können mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften im selben Jahr verrechnet werden. Kosten der Geschäfte mindern den Gewinn bzw. erhöhen den Verlust. Und wenn trotzdem noch ein steuerlicher Gewinn entstanden ist, gilt eine Freigrenze von 600 €.

Quelle: Bankenverband, Pressemitteilung v. 12.04.2018 (il)

Hinweis: Ausführliche Infos zum Thema: Heuel/Matthey, Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Privatvermögen, NWB 15/2018 S. 1037, NWB DokID: NAAAG-79672.

Verwandte Artikel:

  • Trinks/Trinks, Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen, Beilage zu NWB 13/2018 S. 21, NWB DokID: EAAAG-78891
  • Fietz, Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bitcoins und anderen virtuellen Währungen, USt direkt digital 5/2018 S. 13, NWB DokID: CAAAG-77606
  • Bahn, Erfassung von Online-Bezahldiensten und Kryptowährungen in Buchhaltung und Bilanz, BBK 15/2017 S. 712, NWB DokID: BAAAG-51795

Passende Seminare:

Kontakt

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb für Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!