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Einkommensteuer | Beiträge für Straßenausbau als Handwerkerleistungen (FG)

Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung sind keine haushaltsnahen Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.10.2017 - 1 K 1650/17).

Sachverhalt: Die Klägerin musste Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtungen zahlen. Den in den Beiträgen enthaltenen Lohnanteil schätzte sie und machte ihn in ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Handwerkerleistung i.S.d. § 35a EStG geltend. Das FA versagte die Steuerermäßigung.

Hierzu fĂĽhrt das FG u.a. weiter aus:

  • Die öffentliche Hand kann grundsätzlich steuerbegĂĽnstigte Leistungen nach § 35a EStG erbringen.
  • Eine „haushaltsnahe“ Leistung liegt auch nicht nur dann vor, wenn sie im umschlossenen Wohnraum oder bis zur Grenze des zum Haushalt gehörenden GrundstĂĽcks erbracht wird. Der Begriff „im Haushalt“ muss räumlich-funktional ausgelegt werden und kann auch Bereiche jenseits der GrundstĂĽcksgrenzen umfassen.
  • Nicht ausreichend ist allerdings, dass die Leistung (nur) „fĂĽr“ den Haushalt erbracht wird. Ein solcher Fall liegt hier vor, weil das GrundstĂĽck bereits erschlossen bzw. an das öffentliche StraĂźennetz angeschlossen ist und die Anliegerbeiträge nur fĂĽr die Herstellung der Gehwege und StraĂźenlampen erhoben werden.
  • Solche Einrichtungen dienen der Allgemeinheit unabhängig vom Haushalt der Klägerin. Dies belegt nicht zuletzt der Umstand, dass der Gehweg nicht vor dem Wohnhaus der Klägerin, sondern nur auf der gegenĂĽberliegenden StraĂźenseite ausgebaut wurde. Damit fehlt der erforderliche räumlich-funktionale Zusammenhang der MaĂźnahme mit dem Haushalt der Klägerin.
  • Folgende Gerichte urteilten zu ähnlichen Sachverhalten:
    • BFH, Urteil v. 20.03. 2014 - VI R 56/12, NWB-DokID: LAAAE-66340:
      Anschluss des Haushalts an das öffentliche Versorgungsnetz im öffentlichen Straßenraum: Ja.
    • FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.07.2016 - 1 K 1252/16, NWB-DokID: ZAAAF-78822:
      Beziehen eines zum Haushalt gehörenden Polstermöbels in der Werkstatt des Raumausstatters: Nein.
    • FG NĂĽrnberg, Urteil v. 24.06.2015 - 7 K 1356/14, NWB-DokID: XAAAF-06428:
      Erneuerung der bereits vorhanden öffentlichen Straße vor dem Grundstück des Steuerpflichtigen: Ja (lesen Sie hierzu auch unsere Online-Nachricht v. 24.11.2015).
    • FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.04.2015 - 11 K 11018/15, NWB-DokID: DAAAE-92280:
      Ausbau einer bereits vorhandenen Straße: Nein; die Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 50/17 anhängig (lesen Sie hierzu auch unsere Online-Nachricht v. 23.11.2017).
    • Sächsisches FG, Urteil v. 12.11.2015 - 8 K 194/15, NWB-DokID: WAAAF-85001:
      Herstellung einer für den Anschluss an die öffentliche Abwasserversorgung erforderlichen Mischwasserleitung auf öffentlichem Grund: Ja; die Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 18/16 anhängig.

Quelle: FG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. 13.12.2017 (Ls)

Hauptbezug: FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.10.2017 - 1 K 1650/17, NWB-DokID: QAAAG-67702

Verwandte Artikel:

  • Simon, StraĂźenausbaubeiträge – ein kleiner Ăśberblick ĂĽber ein groĂźes Ă„rgernis , NWB 35/2017 S. 2646, NWB-DokID: WAAAG-54474
  • Musterklage zu StraĂźenausbaubeiträgen, NWB 34/2017 S. 2570, NWB-DokID: KAAAG-53668
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