Hintergrund: Seit dem 25.05.2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt werden. Der DStV und die BStBK haben mit Blick darauf gemeinsame Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberatungskanzleien mit zahlreichen Arbeitshilfen und Mustern für die Praxis veröffentlicht.
Konkretisiert wurden insbesondere die Ausführungen in Kapitel 5. Hier wird ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei den Leistungen der Steuerberater, insbesondere auch im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchführung, stets um eine eigenverantwortlich erbrachte Fachleistung handelt, sodass keine Verträge zur Auftragsverarbeitung mit den Mandanten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschlossen werden müssen. Außerdem erfolgten weitergehende Erläuterungen zur Zulässigkeit des Versands von Mandanteninformationen und zum Umgang mit E-Mails.
Hinweis: Die aktualisierte Fassung der Hinweise mit Stand Oktober 2018 ist ab sofort auf der DStV-Webseite abrufbar.
Quelle: DStV online (Ls)
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