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Corona | Überbrückungshilfe III Plus, Neustarthilfe und KUG werden verlängert (MPK)

Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31.3.2022 verlängern (MPK, Beschluss v. 18.11.2021).

Im Beschluss wird hierzu ausgeführt:

  • Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden.
  • Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen.

Bund und Länder sind sich einig, dass bei ihrer Besprechung am 9.12.2021 die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.

Hinweis

Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeld­verlängerungsverordnung - KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31.3.2022 verlängert, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 24.11.2021.

Quelle: MPK, Beschluss v. 18.11.2021 (JT)

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