Das BMF führt zur Überbrückungshilfe III aus:
Ab Januar 2021 gilt sie für alle Unternehmen, die von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen sind – also sowohl für die jetzt im Dezember neu bundesweit geschlossenen Unternehmen wie auch für diejenigen, die im November oder Dezember die „November“- bzw. „Dezemberhilfe“ erhalten haben. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an.
Das BMF hat eine Übersicht zu den aktuellen Corona-Hilfen veröffentlicht. Zur Übersicht gelangen Sie hier.
Hinweis:
Eine Antragstellung auf Überbrückungshilfe III ist derzeit noch nicht möglich.
Quelle: BMF online (JT)
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