Blog

Corona | Regelungen zur Kurzarbeit werden verlängert (BMAS)

Der Bundestag hat am 20.11.2020 das Beschäftigungssicherungsgesetz ("Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie") in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz soll gemeinsam mit zwei weiteren Verordnungen am 1.1.2021 in Kraft treten.

Das MaĂźnahmenpaket umfasst folgende Komponenten:

Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie

  • Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum 31.12.2021 verlängert fĂĽr alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2021 entstanden ist.
  • Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis 31.12.2021 verlängert, als dass Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfĂĽgig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei bleibt.
  • Zudem wird der Anreiz, Zeiten des Arbeitsausfalls fĂĽr berufliche Weiterbildung zu nutzen, dadurch weiter gestärkt, dass die fĂĽr diese Fälle geregelte hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr daran geknĂĽpft wird, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss.

Erste Verordnung zur Ă„nderung der Kurzarbeitergeldverordnung, BGBl. I S. 2259

  • Die Zugangserleichterungen (Mindesterfordernisse, negative Arbeitszeitsalden) werden bis zum 31.12.2021 verlängert fĂĽr Betriebe, die bis zum 31.3.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
  • Die Ă–ffnung des Kurzarbeitergeldes fĂĽr Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wird bis zum 31.12.2021 verlängert fĂĽr Verleihbetriebe, die bis zum 31.3.2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben.
  • Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit wird bis 30.6.2021 verlängert. Vom 1.7.2021 bis 31.12.2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 50 Prozent erstattet, wenn mit der Kurzarbeit bis 30.6.2021 begonnen wurde.

Zweite Verordnung ĂĽber die Bezugsdauer fĂĽr das Kurzarbeitergeld, BGBl. I S. 2165

  • Die Bezugsdauer fĂĽr das Kurzarbeitergeld wird fĂĽr Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31.12.2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31.12.2021.

Hinweis: Der Bundesrat muss dem Beschäftigungssicherungsgesetz noch zustimmen. Die Länderkammer hat ihre Zustimmung bereits signalisiert.

Quelle: BMAS sowie Bundestag online (il)

NEU IM PROGRAMM: WEBINARE & VIDEOS
Neben unseren Präsenzveranstaltungen bieten wir Ihnen jetzt auch eine Reihe von Webinaren und Videos. Nehmen Sie im Büro oder über den heimischen PC an unseren Seminaren teil und machen Sie sich orts- und zeitunabhänig fit für die Praxis!

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Die Corona-Krise bestimmt seit einer längeren Zeit unseren Alltag. Wie lässt sich die angestoßene digitale Transformation nun als Chance begreifen? Ist der „gelbe Schein“ zur AU bald Geschichte? Wie versucht das Bundesfinanzministerium die Regeln der Buchhaltung an die digitale Welt anzupassen?

Diese Themen wecken Ihr Interesse? Dann bestellen Sie kostenlos unser neues Kundenmagazin. Lesen Sie spannende Artikel und Interviews zu interessanten Fachthemen und informieren Sie sich jetzt ĂĽber unser neues Seminarangebot.
Jetzt gratis bestellen!

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!