Hintergrund: Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten unterstützt, wenn sie im Förderzeitraum 1.11.2020 bis 30.6.2021 Corona-bedingt Umsatzrückgänge hatten. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
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Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)