Hintergrund: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende der Neustarthilfe und prüfende Dritte verpflichtet eine Endabrechnung zu erstellen. Seit dem 29.10.2021 wurde das Endabrechnungssystem zunächst für Direktantragssteller der Neustarthilfe, die einen Bescheid und den Vorschuss erhalten haben, freigeschaltet. Andere Wege (z. B. die Einreichung in Papierform oder per Mail) sind nicht möglich. Die Endabrechnung der Neustarthilfe-Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, ist ab Ende November 2021 über das Antragsportal antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.
FristenĂĽbersicht fĂĽr Endabrechnungen
Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) Direktantragsteller: | ab 29.10.2021 bis 31.12.2021 |
Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) Antrag über prüfende Dritte: | ab Ende November bis 30.6.2022 |
Neustarthilfe Plus (Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021) Direktantragteller: | Anfang 2022 bis 31.3.2022 |
FristenĂĽbersicht fĂĽr die etwaig anfallende RĂĽckzahlungen
Neustarthilfe Direktantragsteller | 30.6.2022 |
Neustarthilfe Plus (Juli bis Dezember und Oktober bis Dezember 2021) Direktantragsteller | 30.9.2022 |
Hinweis
Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.
Quelle:www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
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