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Corona | FristenĂĽbersicht fĂĽr Endabrechnungen und RĂĽckzahlungen (BMWi)

Die Endabrechnung der Neustarthilfe-Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, ist ab Ende November 2021 möglich. Eine Fristenübersicht für die jeweilige Endabrechnung und etwaig anfallende Rückzahlungen stellt das BMWi aktuell zur Verfügung.

Hintergrund: Nach Ablauf des Förderzeitraums sind Direktantragstellende der Neustarthilfe und prüfende Dritte verpflichtet eine Endabrechnung zu erstellen. Seit dem 29.10.2021 wurde das Endabrechnungssystem zunächst für Direktantragssteller der Neustarthilfe, die einen Bescheid und den Vorschuss erhalten haben, freigeschaltet. Andere Wege (z. B. die Einreichung in Papierform oder per Mail) sind nicht möglich. Die Endabrechnung der Neustarthilfe-Anträge, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, ist ab Ende November 2021 über das Antragsportal antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.

FristenĂĽbersicht fĂĽr Endabrechnungen

Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) Direktantragsteller:ab 29.10.2021 bis 31.12.2021
Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) Antrag über prüfende Dritte:ab Ende November bis 30.6.2022

Neustarthilfe Plus (Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021) Direktantragteller:

Anfang 2022 bis 31.3.2022

FristenĂĽbersicht fĂĽr die etwaig anfallende RĂĽckzahlungen

Neustarthilfe Direktantragsteller30.6.2022
Neustarthilfe Plus (Juli bis Dezember und Oktober bis Dezember 2021) Direktantragsteller30.9.2022

Hinweis

Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.

Quelle:www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)

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