Hintergrund:
Mit dem neuen Programm Neustarthilfe Plus werden weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal 4.500 € pro Monat für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 € für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhöht.
Das BMWi fĂĽhrt zum Antrag u.a. aus:
- Natürliche Personen (Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten sowie unständig Beschäftigte) können die Neustarthilfe Plus direkt unter www.direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (unter Nutzung des ELSTER Zertifikats) stellen.
- Die Antragsstellung für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften durch einen prüfenden Dritten folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Hinweis
Zum FAQ „Neustarthilfe Plus“ gelangen Sie hier.
Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
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