Blog

Corona | Direktanträge auf Neustarthilfe Plus möglich (BMWi)

Seit dem 16.7.2021 können Direktanträge auf Neustarthilfe Plus gestellt werden. Zunächst kann die Neustarthilfe Plus nur per Direktantrag im eigenen Namen beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31.10.2021.

Hintergrund:

Mit dem neuen Programm Neustarthilfe Plus werden weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützt. Dazu wurde der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) auf maximal 4.500 € pro Monat für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 € für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erhöht.

Das BMWi fĂĽhrt zum Antrag u.a. aus:

  • NatĂĽrliche Personen (Soloselbständige mit und ohne Personengesellschaften, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden KĂĽnsten sowie unständig Beschäftigte) können die Neustarthilfe Plus direkt unter www.direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (unter Nutzung des ELSTER Zertifikats) stellen.
  • Die Antragsstellung fĂĽr Kapitalgesellschaften und Genossenschaften durch einen prĂĽfenden Dritten folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Hinweis

Zum FAQ „Neustarthilfe Plus“ gelangen Sie hier.

Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)

Verwandte Artikel:

Diese Seminare könnten Sie interessieren:

Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!