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Corona | Antragsfrist für Überbrückungshilfe II bis 31.1.2021 verlängert (DStV)

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.1.2021 verlängert. Hierauf macht der DStV aufmerksam. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anträge lediglich bis zum 31.12.2020 gestellt werden können.

Hinweis:

Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung und zum Bewilligungsverfahren sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort findet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zu häufig gestellten Fragen, an dem die berufsständischen Organisationen mitgearbeitet haben. Eine zusätzliche DStV-Information zur Überbrückungshilfe bietet ergänzende Hinweise für den Berufsstand sowie Links zu den zuständigen Bewilligungsstellen der Länder. Sie ist auf der Webseite des DStV in der Rubrik Praxistipps abrufbar.

Quelle: DStV online, Meldung v. 18.11.2020 (il)

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