Die Regierung führt aus:
- Durch den Grundsatz, dass Anträge nur von Steuerberatern, Buch- oder Wirtschaftsprüfern gestellt werden können, möchte die Bundesregierung "eine zielgenaue und missbrauchsfreie, aber gleichzeitig unbürokratische Vergabe der öffentlichen Mittel" gewährleisten.
- Um die Kosten dennoch gering zu halten, sei bei Fördersummen unter 15.000 € lediglich eine Plausibilitätsprüfung auf offensichtliche Widersprüche oder Falschangaben durchzuführen.
- Die Corona-Überbrückungshilfen sollen den Angaben zufolge diejenigen Unternehmen besonders unterstützen, die vom Corona-Lockdown im April und Mai besonders betroffen waren (Umsatzeinbruch von mehr als 60 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum).
- Für Soloselbstständige, Freiberufler oder Unternehmen die zu diesem Zeitpunkt noch keine entsprechend großen Umsatzeinbußen verzeichnet haben und erst später durch den Corona-bedingten Konjunktureinbruch betroffen waren, gebe es Hilfsmaßnahmen im 130 Mrd. € umfassenden Konjunkturpaket.
Hinweis: Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 9.10.2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9.10.2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 1015 (JT)
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