Wenn die Arbeitszeit nicht elektronisch erfasst werde, könne bei Kontrollen auch nicht auf elektronische Datensätze des Arbeitgebers zurückgegriffen werden. Auf die Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hätte es keine Auswirkungen, wenn die Arbeitszeit in Zukunft häufiger auf digitalem Weg dokumentiert würde, heißt es in der Antwort.
Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 43 (Ls)
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