Die Mündliche Steuerberater-Prüfung

Die Steuerberaterprüfung gilt als eine der schwierigsten Abschlussprüfungen in Deutschland. Hohe Durchfallquoten belegen das, sprechen aber auch für eine unzureichende und falsche Vorbereitung. Das mündliche Examen geht mit 50 % in die Bewertung ein und unterscheidet sich stark vom ersten, dem schriftlichen Teil. Eine intensive Vorbereitung auf die speziellen Erfordernisse ist deshalb essenziell. Wir zeigen Ihnen, wie Sie auch den letzten Schritt zum Berufsexamen meistern.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sie werden zur mündlichen Steuerberaterprüfung zugelassen, wenn Sie in der schriftlichen mindestens eine 4,5 erreichen.
  • Die Einladung erhalten Sie in der Regel zwischen Dezember und Januar, gemeinsam mit den Ergebnissen des schriftlichen Examens.
  • Die mündliche Prüfung findet von Mitte Februar bis Mitte April statt.
  • Sie dauert in der Regel 90 Minuten pro Kandidat.
  • Sie besteht aus einem Kurzvortrag und einer Prüfung in der Gruppe mit 6 Prüfungsabschnitten

In Lehrgängen zur mündlichen Prüfung bereiten wir Sie optimal auf die speziellen Anforderungen der mündlichen Steuerberaterprüfung vor.

Zulassung und Ladung

Sie werden zur mündlichen Steuerberaterprüfung zugelassen, wenn Sie im schriftlichen Teil mindestens eine Gesamtnote von 4,5 erreichen. Die Gesamtnote wird auf zwei Dezimalstellen berechnet. Die dritte Dezimalstelle fällt weg.

Wann wird die Ladung zugestellt?

Die Einladung zur mündlichen Prüfung erhalten Sie in der Regel zwischen Anfang Dezember und Ende Januar. Spätester Termin für die Ladung ist jedoch zwei Wochen vor den Prüfungen (§26 Abs. 1 StBDV). Der Zeitpunkt der Bekanntgabe variiert zwischen den einzelnen Bundesländern, was zu Abweichungen der Prüfungstermine führen kann.
Sie empfangen die Einladung per Post, meist gemeinsam mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung, sowie weiteren Hinweisen zu Datum, Zeit und Ort der Prüfung.

Dauer, Ablauf und Termine

Termine

Die mündlichen Prüfungen finden von Mitte Februar bis Mitte April statt. Terminwünsche werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Dauer

Die mündliche Steuerberaterprüfung dauert in der Regel pro Kandidat 90 Minuten. Insgesamt geht die Prüfung vormittags von 8.30 Uhr bis rund 12.00 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis voraussichtlich 18.00 Uhr. Beachten Sie, dass es in den einzelnen Bundesländern Abweichungen geben kann.

Ablauf und Aufbau

Die mündliche Steuerberaterprüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einer Prüfung in der Gruppe mit sechs Prüfungsabschnitten. Sie beginnt mit dem mündlichen Vortrag des ersten Prüfungsteilnehmers. Die nächsten Kandidaten folgen im 15-Minuten-Takt in alphabetischer Reihenfolge. Nach einer anschließenden 15minütigen Pause beginnt der Prüfungsdialog in der Gruppe. Kein Teilnehmer hat das Recht auf Einzelprüfung. Sie sitzen dem Ausschuss also mit weiteren Teilnehmern gegenüber.

Gebühren

Für die Steuerberaterprüfung wird eine Gebühr von 1.000 Euro erhoben, für die Zulassung von 200 Euro.

Der Prüfungsausschuss

Die Prüfung wird vom sechsköpfigen Prüfungsausschuss abgenommen. Dieser besteht aus drei Beamten des höheren Dienstes: dem Vorsitzenden der Kommission und drei Steuerberatern oder zwei Steuerberatern und einem Vertreter der Wirtschaft.

Inhalt und Themen der mündlichen Steuerberaterprüfung

Im mündlichen Teil der Steuerberaterprüfung lässt sich der Prüfungsausschuss überzeugen, dass Sie für den Beruf des Steuerberaters geeignet sind – fachlich und persönlich. Ihr Wissen wird in insgesamt sechs Fragerunden in folgenden Themengebieten abgefragt:

  • Steuerrecht: Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuern von Einkommen und Ertrag
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer und Grundsteuer
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der EU
  • Verbauch- und Verkehrssteuern, Grundzüge des Zollrechts
  • Volkswirtschaft
  • Berufsrecht

Es müssen jedoch nicht alle Themengebiete abgefragt werden. Über Zusammensetzung und Intensität entscheidet der Prüfungsausschuss.

Kurzvortrag

Die mündliche Steuerberaterprüfung beginnt traditionell mit einem Kurzvortrag. Der Prüfungsteilnehmer tritt dem Prüfungsausschuss dabei zum ersten Mal gegenüber, daher ist der Teil psychologisch vielleicht der wichtigste der sieben Prüfungsabschnitte. Mit einem sorgfältig vorbereiteten und gut gehaltenen Kurzvortrag steigen Sie optimal in die mündliche StB-Prüfung ein.

Inhalt

Inhaltlich kann der Kurzvortrag gemäß § 37 Abs. 3 StBerG die oben genannten Themengebiete umfassen, von denen Sie drei zur Auswahl erhalten.

Ablauf

  • Sie bekommen drei Themen zur Auswahl.
  • Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten.
  • Schreibutensilien wie Papier, Stifte und in der Regel auch Karteikarten werden bereitgestellt.
  • Die Vortragszeit beträgt je nach Bundesland rund zehn Minuten. Vermeiden Sie es, diese stark zu über- oder unterschreiten.
  • Im Anschluss an den letzten Vortrag folgt eine ca. 15minütige Pause.

Neun Tipps für den perfekten Kurzvortrag

  1. Nutzen Sie
    • einige Minuten zur Themenauswahl.
    • mindestens 20 Minuten zum Skizzieren (Formulieren Sie nichts aus).
    • die letzten fünf Minuten zum stillen Aufsagen.
  2. Gliedern Sie Ihren Vortrag in einer klaren Linie.
  3. Denken Sie an einen passenden Einleitungssatz, eine kurze Zusammenfassung am Ende und einen Schlusssatz. Damit vermeiden Sie ein abruptes Ende.
  4. Neben inhaltlichem Wissen entscheidet beim Kurzvortrag die Präsentationstechnik. Optimieren Sie diese z.B. vor dem Spiegel oder einer Gruppe.
  5. Nutzen Sie das bereitgestellte Stehpult, um im Stehen vorzutragen.
  6. Sprechen Sie möglichst frei. Damit vermitteln Sie dem Ausschuss Sicherheit und den Eindruck, dass Sie die Materie beherrschen.
  7. Verbalisieren Sie Ihre Gedanken in kurzen und verständlichen Sätzen.
  8. Sprechen Sie während des Vortrags deutlich und bauen Sie Blickkontakt mit den Prüfern auf.
  9. Sollten Sie merken, die vorgegebene Zeit nicht gänzlich füllen zu können, bauen Sie Pausen ein. Nennen Sie auch die Paragraphen, das zeigt zusätzlich Kompetenz.

Sechs Prüfungsabschnitte

Im Prüfungsdialog wird Ihr Wissen in sechs der acht oben genannten Bereiche abgefragt. Jedes Ausschussmitglied verantwortet einen bestimmten Prüfungsabschnitt und leitet die jeweilige Runde. Die Prüfer haben darüber hinaus grundsätzlich das Recht, auch Fragen zu anderen Prüfungsgebieten zu stellen.

Drei Tipps für den Prüfungsdialog in der Gruppe

  1. Seien Sie ununterbrochen aufmerksam, auch wenn gerade ein anderer Prüfling befragt wird. Sollte dieser die gestellte Frage nicht beantworten können, wird diese unter Umständen weitergereicht.
  2. Verzichten Sie bei Beantwortung unbedingt auf jederlei Wertung des anderen Prüflings. Der Ausschuss könnte Ihnen das negativ auslegen.
  3. Wahren Sie während der gesamten Prüfung einen positiven Gesichtsausdruck. Damit zeigen Sie, dass Sie im Bilde des aktuellen Themas sind und eine Antwort parat haben.

Vorbereitung mündliche Steuerberaterprüfung

Wann sollte man mit der Vorbereitung beginnen?

Auch wenn der erste Teil der Examensprüfung nervlich wie körperlich belastet und Sie ungewiss über das eigene Bestehen sind, sollte eine mögliche Auszeit nicht zu lang ausfallen. Ansonsten kann es für eine effektive Vorbereitung zu spät sein und Sie haben nur noch wenige Wochen zwischen Ladung und Prüfung.

Unsere verschiedenen Lehrgänge trainieren Sie für die speziellen Anforderungen der mündlichen Steuerberaterprüfung: An allen Tagen wird die Prüfung unter realistischen Bedingungen simuliert. In Gruppen von vier bis fünf Personen wird jede/r Teilnehmer/in mehrfach für rund 40 bis 45 Minuten von jeweils zwei Dozenten befragt. Am Ende einer Fragerunde erhalten Sie ein Kurzfeedback zu Ihren individuell erbrachten Leistungen. Neben inhaltlicher Wissensvermittlung trainieren wir das persönliche Auftreten in der Prüfungssituation, um Sicherheit für die konkrete Prüfungssituation zu schaffen.

Benotung des StB-Examens

In der mündlichen Prüfung erhalten Sie für jeden der sieben Prüfungsabschnitte jeweils eine Note. Jeder der Prüfungsabschnitte geht gleichgewichtet in die Bewertung ein. So können Sie nach jeder Runde das Steuer noch rumreißen. Der arithmetische Mittelwert der sieben Noten ergibt die Note der mündlichen Prüfung. Bei Stimmenungleichheit über die Note oder das Bestehen entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Note wird mit dem Ergebnis der Klausuren zum Gesamtergebnis gemittelt. Das Steuerberaterexamen gilt als bestanden, wenn Ihr Gesamtnotendurschnitt aus mündlichem und schriftlichem Teil mindestens 4,15 beträgt.

Sie haben bestanden,

  • wenn Ihr Gesamtnotendurchschnitt aus mündlicher und schriftlicher Prüfung nicht schlechter als 4,15 ist

Sie haben nicht bestanden,

  • wenn die Note des Klausur-Teils schlechter als 4,5 ist.
  • wenn der Gesamtnotendurchschnitt aus beiden Prüfungen schlechter als 4,15 ist.
  • bei Nichterscheinen oder Abbruch der Prüfung ohne ärztliches Attest.

Bestehen Sie den Klausur-Teil nur knapp mit 4,5, benötigen Sie in der mündlichen Prüfung mindestens eine 3,8, um die Gesamtnote von 4,15 zu erreichen. Eine entsprechende Vornote vorausgesetzt, können Sie in der mündlichen Prüfung aber auch schlechter als 4,5 abschneiden, solange Sie im Durchschnitt eine 4,15 erreicht haben.

Wann weiß man, ob man bestanden hat?

Unmittelbar nach der mündlichen Prüfung wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie die Steuerberaterprüfung insgesamt bestanden haben. Die Note der mündlichen Prüfung wird Ihnen in der Regel nicht mitgeteilt. Bei bestandener Prüfung übergibt Ihnen der Prüfungsausschussvorsitzende die Prüfungsbescheinigung.

Durchfallquote mündliche Steuerberaterprüfung

Die Statistik zeigt: Rund 90% der zur mündlichen Prüfung zugelassenen Kandidaten bestehen diese in der Regel auch.

Detaillierte Ergebnisse, Durchfall- und Rücktrittsquoten der Steuerberaterprüfung nach Jahren und Bundesland finden Sie hier.

Schlusswort

Eine der anspruchsvollsten Abschlussprüfungen Deutschlands zeigt, dass es Ehrgeiz und Fleiß braucht, um in einem so verantwortungsvollen und wichtigen Beruf wie dem des Steuerberaters bestehen zu können. Nehmen Sie die Aussicht auf diesen Erfolg als Motivation, um von Beginn an Alles zu geben.

Erfolgreich zur Steuerberaterprüfung - Ausbildung zum Steuerberater seit über 70 Jahren

Seit 1950 bilden wir Steuerberater aus. Profitieren Sie von unserem fokussierten, auf das Bestehen des Steuerberaterprüfung optimierten Ausbildungs-Konzept. Dieses stellt sicher, dass überdurchschnittlich viele Teilnehmer die Prüfung zum Steuerberater direkt im ersten Anlauf bestehen. Unser Ausbildungs-Konzept für die Steuerberaterprüfung umfasst dabei die gesamte Vorbereitung auf alle Teile des Steuerberaterexamens.

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