Das Land Hamburg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Arbeitnehmern, die im Rahmen des Hamburger Modells gefördert werden.
Unterstützt werden insbesondere Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmer in Elternzeit, Alleinerziehende sowie Selbständige in der Aufbauphase.
Die Förderung gliedert sich in fünf Module:
Antragsberechtigt sind Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg, Selbständige in der Aufbauphase sowie die Unternehmen in Absprache mit den Beschäftigten. Beim Weiterbildungsbonus Hamburger Modell spielt die Unternehmensgröße keine Rolle.
Der antragstellende Arbeitnehmer muss sozialversicherungspflichtig (mind. 15 Wochenstunden zu mehr als 450 EUR monatlich) beschäftigt sein.
Der die Weiterbildungs-/Qualifizierungsmaßnahme anbietende Bildungsträger muss staatlich anerkannt oder zertifiziert sein.
Im Fördermodul Weiterbildungsbonus Aufstocker ist Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer aufstockende Leistungen vom Jobcenter erhält.
Im Fördermodul Weiterbildungsbonus Handwerk muss die Fortbildungsmaßnahme in den Schwerpunktbereichen Qualitätspolitik oder Umwelttechnik erfolgen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt beim
In der Regel kann pro Person ein Weiterbildungsbonus alle zwei Jahre beantragt werden.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen an
zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Haferweg 46
22769 Hamburg
Tel. (0 40) 2 84 07 83-0
E-Mail: info(at)weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net
Informationen der zwei P PLAN:PERSONAL GmbH, Stand Dezember 2014.
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2016.