Abschlussprüfung

Steuerfachangestellte - Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist die größte Hürde der Ausbildung zum Steuerfachangestellten und zählt allgemein zu den schwersten Ausbildungsprüfungen. Eine gute Vorbereitung ist daher sehr wichtig. Die Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen.

Zulassung zur Abschlussprüfung

Zu der Abschlussprüfung ist zugelassen,

  • wer an der Zwischenprüfung für Steuerfachangestellte teilgenommen hat,
  • wer über ein Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) verfügt,
  • wer ein eingetragenes Berufsausbildungsverhältnis hat oder wessen Berufsausbildungsverhältnis aus einem Grunde nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten haben, und
  • wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat und dessen Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet.

Über die Zulassung zur Abschlußprüfung entscheidet die jeweilige Kammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuß.

Vorbereitung auf die Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung sollte in keinem Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Eine gründliche Vorbereitung zahlt sich aus!

Wir empfehlen Ihnen:

  • Wiederholen Sie die Inhalte aus allen Ausbildungsjahren. In den Prüfungen, insbesondere der mündlichen, kann alles abgefragt werden!
  • Lösen Sie so viele Übungsaufgaben wie möglich.
  • Testen Sie Ihr Wissen, indem Sie alte Abschlussprüfungen und Übungsaufgaben durcharbeiten. In der Regel finden Sie diese auf den Seiten der Steuerberaterkammern.
  • Besuchen Sie einen Prüfungsvorbereitungskurs.

Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss bietet einen solchen Vorbereitungslehrgang für Steuerfachangestellte an. Wir wiederholen mit Ihnen nicht nur den Lehrstoff und führen Übungsklausuren durch sondern zeigen Ihnen auch, wie Sie mit der richtigen Klausurtechnik optimal vorbereitet in die Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte gehen.

Zum Vorbereitungslehrgang für Steuerfachangestellte

Schriftliche Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte

In folgenden Fächern schreiben Sie die Prüfungsklausuren:

  • Steuerwesen
  • Rechnungswesen
  • Wirtschafts- und Sozialkunde

Dauer
Für die Prüfung im Steuerwesen haben Sie 150 Minuten, im Rechnungswesen 120 Minuten und in Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Minuten Zeit.

Ablauf
Der Ablauf der schriftlichen Prüfungen ist genau festgelegt und folgt folgendem Schema:

  • Feststellung der Personalien der Prüfungsteilnehmenden
  • Verteilung der Aufgaben
  • Bekanntgabe des Beginns und Ende der Bearbeitungszeit
  • Bekanntgabe der zulässigen Hilfsmittel
  • Hinweis auf die Folge von Täuschungsversuchen

Die Prüfungsaufgaben befinden sich in einem verschlossenen Umschlag und dürfen erst zu Beginn der Prüfung geöffnet und an die Prüflinge übergeben werden.

Während der Prüfungen ist immer eine Aufsichtsperson zugegen, welche die Prüfung überwacht und über diese ein Protokoll führt.

Inhalte
In den Prüfungen wird Ihr Wissen insbesondere zu folgenden Themen abgefragt:

  • Steuerwesen
    • Abgabenordnung
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Körperschaftsteuer
    • Gewerbesteuer
    • Bewertungsgesetz
  • Rechnungswesen
    • Buchführung
    • Jahresabschluss
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
    • Arbeitsrecht und soziale Sicherung
    • Schuld- und Sachenrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Finanzierung

Das Ergebnis der schriftlichen Abschlussprüfung wird Ihnen von der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer per Post zugeschickt. Haben Sie den schriftlichen Teil bestanden, erhalten Sie damit auch die Einladung zur mündlichen Abschlussprüfung.

Mündliche Abschussprüfung für Steuerfachangestellte

Zur mündlichen Abschlussprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben. Die Einladung wird Ihnen in der Regel postalisch zugestellt.

Prüfungsfach

  • Mandantenorientierte Sachbearbeitung

Inhalt
Im Prüfungsfach „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“ sollen Sie zeigen, dass Sie berufspraktische Vorgänge und Probleme bearbeiten und in der Ausbildung gesammeltes Wissen und Fertigkeiten anwenden können. Besonders folgende Bereiche können dabei Thema der Prüfung sein:

  • Allgemeines Steuer- und Wirtschaftsrecht
  • Einzelsteuerrecht
  • Buchführung und Bilanzierungsgrundsätze
  • Rechnungslegung
    (teilweise abweichende Bezeichnung der Fächer)

Dauer: max. 30 Minuten pro Prüfling

Ablauf der mündlichen Prüfung für Steuerfachangestellte:

Vorbereitung
Direkt vor Beginn der Prüfung haben Sie die Möglichkeit, aus zwei Aufgaben eine auszuwählen. Für die Bearbeitung dieser Aufgabe und Vorbereitung auf das Prüfungsgespräch haben Sie dann 10 Minuten Zeit.

Prüfungsgespräch
Nach Ablauf der Vorbereitungszeit werden Sie in den Prüfungsraum gebeten. Dort warten mehrere Prüfer auf Sie, in der Regel ein oder mehrere Vertreter der Steuerberaterkammer, Lehrer oder auch Steuerberater.

Ihre Aufgabe ist es nun, die von Ihnen zuvor bearbeitete Aufgabe vorzustellen und die Fragen der Prüfer dazu zu beantworten. Anschließend testen die Prüfer Ihr Wissen in weiteren Bereichen. Theoretisch können Fragen zu jedem Themengebiet der Ausbildung gestellt werden, sodass eine möglichst umfangreiche Vorbereitung wichtig ist.

Die Prüfungsteilnehmer können einzeln oder in einer Gruppe geprüft werden. Das Prüfungsgespräch soll eine Dauer von 30 Minuten je Prüfling nicht überschreiten.

Nach der mündlichen Abschlussprüfung

Die Benotung Ihrer Prüfungsleistung erfolgt direkt im Anschluss an Ihre Prüfung. Daher werden Sie nach Beendigung des Prüfungsgespräches aus dem Raum gebeten, damit sich die Prüfer über Ihre Note beraten können. Anschließend werden Sie wieder hereingebeten und erhalten direkt die Benotung und die Information, ob Sie die gesamte Abschlussprüfung bestanden haben und nun Steuerfachangestellter sind!

Benotung der Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte

Die einzelnen Prüfungsteile fließen wie folgt in die Gesamtnote ein:

  • Schriftliche Prüfung – ¾
    • Klausur Steuerwesen – ¼
    • Klausur Rechnungswesen – ¼
    • Klausur Wirtschafts- und Sozialkunde – ¼
  • Mündliche Prüfung /Mandantenorientierte Sachbearbeitung  - ¼

Unter welchen Voraussetzungen die Prüfung nicht als bestanden gilt, können Sie in der Prüfungsordnung Ihrer jeweiligen Steuerberaterkammer nachlesen.

Vorbereitungslehrgang auf die Steuerfachangestellten-Prüfung

Unser Lehrgang bereitet Sie optimal auf die Steuerfachangestellten-Prüfung vor. Sie erhalten während des Lehrgangs eine schwerpunktartige Wiederholung der wichtigsten Themengebiete, eine Hervorhebung der Systematik der einzelnen Fachgebiete, eine Wiederholung wichtiger Einzelfragen für die Prüfung sowie ein intensives Prüfungstraining. Durch das Bearbeiten von Kurzklausuren bekommen Sie im Lehrgang die notwendige Klausurtechnik vermittelt. Dadurch werden Sie optimal auf die Anforderungen der schriftlichen Prüfungen vorbereitet, um diese erfolgreich abzuschließen.

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