Prüfungstermine Wirtschaftsfachwirt (IHK)

Abgestimmte Prüfungstermine

Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine für die schriftliche Wirtschaftsfachwirt (IHK)-Prüfung sind deutschlandweit unter den IHK abgestimmt.

Wirtschaftsbezogene Qualifikation

Frühjahr 2024

Herbst 2024

Frühjahr 2025

Herbst 2025

 

20.03.

23.10.

26.03.

22.10.

Handlungsspezifische Qualifikation

Frühjahr 2024

Herbst 2024

Frühjahr 2025

Herbst 2025

Situationsbeschreibung; Aufgabe 1

24.04.

13.11.

23.04.

13.11.

Situationsbeschreibung; Aufgabe 2

25.04.

14.11.

24.04.

14.11.

Aufbau und Inhalte der Prüfung

Die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt IHK besteht aus drei Teilprüfungen:

  1. Prüfung: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  2. Prüfung: Handlungsspezifische Qualifikationen
  3. Prüfung: Fachgespräch mit Präsentation

Sie wollen wissen, wie die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt IHK aufgebaut ist und welche Inhalte auf Sie warten? Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Inhalte und den Aufbau der Prüfung zusammengefasst.

Vorbereitung auf die Prüfung

Eine optimale Vorbereitung ist wichtig für ein gutes Abschneiden beim schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung.

Zur optimalen Vorbereitung auf die Prüfung bzw. die einzelnen Prüfungsteile bieten wir folgende Intensivlehrgänge an:

In unseren Intensivlehrgängen wiederholen wir mit Ihnen nicht nur die prüfungsrelevanten Themen, sondern auch üben mit Ihnen auch die konkrete Prüfungssituation. So sind Übungsklausuren / Übungsaufgaben genauso Bestandteil der Intensivlehrgänge wie Simulationen von Präsentation und Fachgespräch.

Mit unseren Lehrgängen sind Sie bestens vorbereitet!

Prüfungsvoraussetzungen

Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“

Sie werden in der Regel zugelassen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschlussprüfung in einem 3-jährigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
  • Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
  • Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis

Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes haben.

Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“

Sie werden Sie in der Regel zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ bereits abgelegt und die Prüfung liegt nicht länger als fünf Jahre zurück

und

  • Sie haben mindestens ein Jahr Berufspraxis nach erfolgreichem Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf gesammelt

    oder

  • ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den anderen unter A genannten Zulassungsvoraussetzungen

Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes haben.

Beratung

Für weitere Fragen rund um die Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenfreie Übungsklausur Wirtschaftsfachwirt (IHK) und sehen Sie, wo ggf. Wissenslücken vorhanden sind.

Kontakt

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