Neue BFH-Rechtsprechung
Der BFH hat durch seine Entscheidungen vom 09.06.2011 wiederum für eine Neuausrichtung des steuerlichen Reisekostenrechts gesorgt. Die Grundsätze für das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte wurden völlig neu bestimmt. Bei bestimmten Berufsgruppen liegt nunmehr an einer Arbeitgebereinrichtung keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr, so dass vollumfänglich Reisekosten abzurechnen sind. Diese Rechtsprechung kann auch in laufenden Prüfungen haftungsvermeidend vorgebracht werden.
Damit wird deutlich: Das steuerliche Reisekostenrecht wird immer komplexer und wird fortlaufend von Änderungen geprägt. Reisekostenrelevante Neuerungen ergeben sich zudem aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011, aus neuen Verwaltungsanweisungen und weiterer finanzgerichtlicher Rechtsprechung.
Auch plant der Gesetzgeber einschneidende Änderungen im steuerlichen Reisekostenrecht, die es bereits jetzt im Blick zu halten gilt.
Es gilt, all diese Entwicklungen zeitnah in den Betrieben umzusetzen und zu beachten. Geschieht dies nicht, können sich hohe Haftungen und Rechtstreitigkeiten ergeben.
In der Seminarveranstaltung „Reise- und Bewirtungskosten 2011 / 2012“ erfahren Sie an Hand zahlreicher Beispielsfälle anschaulich und praxisnah, wie die Reise- und Bewirtungskosten unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben rechtssicher abzurechnen sind und Sie hierdurch Haftungsrisiken vermeiden können. Von einem anerkannten Lohnsteuerexperten werden sämtliche aktuellen Entwicklungen dargestellt. Sie erhalten Hinweise, wie Sie diese umsetzen können. Auch Gestaltungsmöglichkeiten werden aufgezeigt.
Einführung in die Reisekostenabrechnung von Arbeitnehmern und Unternehmern unter spezieller Berücksichtigung der aktuellen Reisekostenrichtlinien, jüngerer Rechtsprechung und neuer Verwaltungsanweisungen. Den Teilnehmern/innen wird die Systematik des Reisekostenrechts im betrieblichen Ablauf praxisnah dargestellt, um die bestehenden und die neuen Regelungen auch aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ohne Nachteile umzusetzen.
Ihr Partner für qualifizierte und individuell konzipierte Inhouse-Schulungen. Dieses Seminarthema und viele weitere bieten wir Ihnen als maßgeschneiderte Inhouse-Lösungen an. Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne! Kontakt: Maik A. Lange (0221/936442-40) lange@endriss.de
09:00 bis 16:00 Uhr
Aktuelle Neuerungen
Auswärtstätigkeit oder regelmäßige Arbeitsstätte
Abgrenzung der betrieblichen von den privat veranlassten Reisen
Abrechnung der Reisekostenarten
Bewirtungskosten / Geschenkeaufwendungen
Vorsteuerabzug aus Reise- und Bewirtungskosten
Doppelte Haushaltsführung
Reisekostenersatz durch Arbeitgeber
Ausblick
Aktuell eintretende Änderungen werden behandelt.
Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert: Steuerberater, Mitautor des EStG-Kommentars “Korn”
Herr Diplom-Finanzwirt Michael Seifert war zunächst in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen tätig. Nach seiner Tätigkeit in der Steuerabteilung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und in der Steuerabteilung des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagebauer (VDMA) ist er seit 1998 niedergelassener Steuerberater. Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Seifert sind die steuerliche Gestaltungsberatung in Einzelfällen, die Erstellung von steuerlichen Gutachten sowie die Begleitung von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren.
Die Gebühr wird fällig zu Seminarbeginn. Die Anmeldung zu diesem Seminar kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage vor Seminarbeginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 € erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Seminarbeginn ist die volle Seminargebühr zu entrichten. Gleiches gilt bei Fernbleiben bzw. Nichterscheinen.
Ein Ersatzteilnehmer kann von Ihnen gestellt werden.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an Annette Schulisch wenden.
Tel: 0800 / 775 775 019 oder E-Mail: schulisch@endriss.de
