Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.
Durch die Förderung von individuellen Weiterbildungsmaßnahmen soll der Strukturwandel in Niedersachsen unterstützt werden. Eine Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz in Niedersachsen, die
oder
Bei der Größenermittlung werden auch Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen mitgezählt. Wenn das antragstellende Unternehmen also Beteiligungen an anderen Unternehmen besitzt oder andere Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen beteiligt sind, dann müssen die jeweiligen Größen aller Unternehmen addiert werden. Sollte dieses bei Ihnen der Fall sein, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Regionalen Anlaufstelle auf, da bei der Ermittlung unterschiedliche Konstellationen zu berücksichtigen sind.
Wichtig ist, dass die Weiterbildung zur Anpassung an den Strukturwandel des antragstellenden Unternehmens beiträgt. So sollen sich z. B. die Unternehmen durch die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter/innen neue Geschäftsfelder erschließen können, die Beherrschung neuer Technologien erlernen oder sich für internationale Geschäfte fit machen. Kurzum:
Die Unternehmen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit in den sich immer schneller verändernden Märkten erhöhen. Die Weiterbildung sollte in Niedersachsen durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und Teilnehmer/in. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen.
Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Art der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie die/den Mitarbeiterin/Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtsstunden nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.
Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird. Der Beitrag des Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Erfolgt keine Freistellung, dann erhöht sich der finanzielle Direktbeitrag entsprechend.
Ihr Unternehmen stellt einen Antrag bei der für Ihre Region zuständigen Regionalen Anlaufstelle. Die notwendigen Unterlagen finden Sie in der Rubrik “Downloads” auf der folgenden Internetseite: www.iwin-niedersachsen.de
Für jede Qualifizierung müssen Sie einen Antrag auf Förderung ausfüllen. Möchten Sie z. B. drei Mitarbeiter/innen schulen, dann müssen Sie drei Anträge auf Förderung stellen. Ein Antrag ist schnell ausgefüllt, da viele Felder auf dem Formular zum Ankreuzen sind.
Zusätzlich müssen Sie ein Angebot des Weiterbildungsträgers mit Kursbeschreibung und Kurskosten beifügen. Idealerweise bringen Sie die Lehrgangs- oder Seminarbeschreibung (Broschüre/Flyer/Infoblatt) der Steuer-Fachschule Dr. Endriss direkt mit zu Ihrem Beratungstermin. Alles Weitere wird Ihre Regionale Anlaufstelle mit Ihnen besprechen.
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten.
Telefon: 0800 / 775 775 00
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um das Programm “IWiN – Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen”: iwin-niedersachsen.de