Eigentlich ist dies eine ganz einfache Wahrheit: Je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten können, desto wichtiger sind sie für das Unternehmen. Man profitiert von ihrem Können, und zwar auf vielen Ebenen.
sind die Basis jeden Unternehmenserfolgs sichern die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gewährleisten eine hohe Qualität der Arbeitsergebnisse sind für die Weiterentwicklung des Unternehmens unerlässlich sind motiviert und setzen sich engagiert für die Ziele Ihres Unternehmens ein Das alles heißt: Von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben alle etwas – und Sie als Unternehmer am meisten. Geben Sie deshalb Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Chance, sich beruflich weiterzubilden!
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU).
Mit dem Konjunkturpaket II wurden auch die Möglichkeiten zur Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert. Denken Sie schon heute an Ihre Aufträge von morgen und den damit verbundenen Fachkräftebedarf.
Nutzen Sie Ihre Chance. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Qualifizierung.
Sie selbst beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihr Unternehmen, die Produkte und die Kunden gut kennen und auf die Sie sich unbedingt verlassen können. Vielleicht entspricht die Qualifikation dieser bewährten Arbeitnehmer jedoch noch nicht oder nicht mehr den Bedürfnissen Ihres Betriebes.
Dann handeln Sie jetzt – nutzen Sie das Programm WeGebAU und bringen Sie die Kompetenz Ihrer Arbeitskräfte auf den neuesten Stand! Sprechen Sie mit uns über
Weiterbildungschancen für Ihre Beschäftigten und Möglichkeiten der Unterstützung.
Hinweis:
Eine finanzielle Unterstützung ist auch bei Neueinstellungen möglich, falls Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum förderfähigen Personenkreis gehören.
Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.
Bei geringqualifizierten Beschäftigten können Qualifizierungen gefördert werden, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen oder zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen oder mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen.
Weiterbildungen für ältere und qualifizierte Beschäftigte müssen außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Es müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Ausgenommen ist zudem eine Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Man bietet zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:
Die Agentur für Arbeit erstattet der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer
die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten Die Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsgutschein.
Damit können sie unter Weiterbildungsangeboten wählen, welche für die Förderung zugelassen sind.
Für die Qualifizierung Ihrer gering qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie darüber hinaus einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen. Der Zuschuss wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihre Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen können. Die Förderhöhe wird entsprechend des Qualifizierungsbedarfs und des Arbeitsausfalls individuell festgelegt. Bei innerbetrieblichen Weiterbildungen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50 %.