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Förderfähige Angebote

Der Staat macht Ernst mit dem Kampf gegen den Fachkräftemangel und fördert die berufliche Auf-stiegsfortbildung im großen Stil: Das Meister-BAföG wurde novelliert. Wenn finanzielle Engpässe in der Vergangenheit die Fortbildung verhindert haben, dann ist das jetzt Ihre Chance, die eigene Berufsfähigkeit zu sichern!

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (*AFBG*) bietet für folgende Lehrgänge der Steuer-Fachschule Dr. Endriss die Möglichkeit der finanziellen Förderung über das sog. Meister-BAföG.

Präsenzlehrgänge:

  • Bilanzbuchhalter-Vollzeitlehrgang
  • Bilanzbuchhalter-Samstaglehrgang
  • Bilanzbuchhalter-Abendlehrgang
  • Steuerfachwirt-Vollzeitlehrgang
  • Steuerfachwirt-Samstaglehrgang
  • Controller-Samstaglehrgang
  • Controller-Bocklehrgang

Fernlehrgänge:

  • Bilanzbuchhalter-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 565109)
  • Controller-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 575711)
  • Steuerfachwirt-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 541401)
  • Bilanzbuchhalter-International-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 556006)

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Wer jetzt Bilanzbuchhalter/in, Bilanzbuchhalter/in-International, Controller/in oder Steuerfachwirt/in werden möchte, hat beste Chancen darauf, zur Gruppe der förderfähigen Personen zu gehören. Und dabei gilt: Auch wer bereits eine Aufstiegsfortbildung selbst finanziert hat, erhält die Förderung für eine weitere Auf-stiegsfortbildung trotzdem. Das wird viele Fachkräfte im Finanz- und Rechnungswesen, die nach der alten Regelung nicht gefördert werden konnten, freuen.

Geschenkt, Geliehen, Erlassen!

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Fortbildungskosten in Höhe von 30,5 %, der einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Der Rest wird über ein Darlehen bei der KfW finanziert. Darüber hinaus orientiert sich die Förderung stärker am Erfolg als bisher. Wer seine Prüfung besteht, dem werden 25 % des Restdarlehens erlassen.

Besondere Unterstützung erhalten nach dem Gesetz Fortbildungswillige mit Kindern: Der Erhöhungsbetrag pro Kind steigt von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat. Die Hälfte davon wird als Zuschuss gezahlt und nicht mehr nur wie bisher als Darlehen gewährt. Zugleich ist ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende vorgesehen. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kin-derbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weiteren drei Monaten als Darlehen gewährt werden.

Wer ist förderungsberechtigt?

Für eine Förderung müssen bestimmte individuelle Voraussetzungen vorliegen.
I. d. R. wird gefördert, wer:

  • noch keine Förderung für eine Aufstiegsfortbildung erhalten hat (Achtung: Hochschulabsolventen wird keine Förderung gewährt)
  • die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Aufstiegsfortbildungsprüfung erfüllt

Wie wird gefördert?

1.Maßnahmebeitrag:
Dieser Beitrag dient der Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (IHK) in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren.

Der Maßnahmebeitrag wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Er besteht aus einem Zu-schuss von 30,5 %, der Rest besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen.

Für Alleinerziehende erhöht sich der Maßnahmebeitrag um die notwendigen Kosten der Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, höchstens aber um 113 Euro für jeden Monat je Kind, sowie behinderte Kinder ohne Altersbegrenzung.

2.Unterhaltsbeiträge:
Bei Vollzeitmaßnahmen werden in der Regel einkommens- und vermögensabhängige Unterhaltsbeiträge gewährt.

Zum Beispiel erhalten Alleinstehende zur Finanzierung des Lebensunterhaltes bis zu 675 Euro. Für Antrag-steller mit Kindern und einem nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner erhöht sich der Unterhaltsbedarf um 215 Euro für den Ehepartner, für jedes Kind um 210 Euro.

Berechnungsbeispiel

Wann ist der Antrag zu stellen?

Grundsätzlich kann der Antrag während der gesamten Lehrgangsdauer gestellt werden. Wenn sicher gestellt sein soll, dass die Zahlungen mit Lehrgangsbeginn starten, sollte der Antrag möglichst rund 8 Wochen vor Beginn eines Lehrgangs der Behörde vorliegen.

Wo erhalte ich Antragsformulare und weitere Informationen?

Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten.

Telefon: 0800 / 775 775 00

www.meister-bafoeg.info oder gebührenfreie Hotline: 0800-MBAFOEG bzw. 0800-6223634

Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstraße 45-49, 50825 Köln