Rücktrittsbedingungen (Kündigungsfristen)

Rücktrittsbedingungen

Die Anmeldung zu einem Lehrgang/einem Seminar/einer Prüfung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 Euro erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Gebühr zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs-/Seminar- oder Prüfungsinformation weitergehende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.

Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar/einer Prüfung oder Teilen davon entbindet nur dann von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte Aufwendungen werden erstattet.

Besondere Rücktrittsbedingungen

Anlagenbuchhalter
Fernlehrgang: Aufgrund der kurzen Lehrgangsdauer ist keine ordentliche Kündigung vorgesehen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung.

Sollte die Dauer des Fernlehrgangs mehr als 6 Monate betragen, so kann dieser Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung.

Bilanzbuchhalter
Tageslehrgang: Der Lehrgang kann mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden. Storno gemäß AGB.

Abendlehrgang: Der Lehrgang kann mit vierwöchiger Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden. Storno gemäß AGB.

Samstaglehrgang: Der Lehrgang kann mit vierwöchiger Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden. Storno gemäß AGB.

Fernlehrgang: Die Mindestdauer des Vertrags beträgt 6 Monate. Dieser Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung.

Bilanzbuchhalter UPdate
Einzeltermin: Der Rücktritt bis vier Wochen vorher kostenfrei.Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung erheben wir eine Verwaltungsgebühr von € 50 (netto). Bei einem Rücktritt ab 14 Tage vor der Veranstaltung wird der gesamte Betrag fällig. Besonderheit: Umbuchungen auf einen anderen Termin innerhalb der Up-Date-Reihe sind bei Verfügbarkeit bis einen Tag vor Veranstaltung für eine Verwaltungsgebühr von € 50 möglich.
Ebenfalls ist es möglich, kostenfrei bei vorheriger schriftlicher Ankündigung eine Ersatzperson zu entsenden.

Jahresabo: Eine Kündigung des Jahres-Abos ist nur schriftlich bis 6 Wochen vor Jahresende möglich. Stornierung einzelner Termin ist möglich ohne Erstattung von Teilbeträgen. Besonderheit: Umbuchungen auf einen anderen Termin innerhalb der Up-Date-Reihe sind bei Verfügbarkeit, bis einen Tag vor Veranstaltung, für eine Verwaltungsgebühr von € 50 möglich. Ebenfalls ist es möglich, kostenfrei bei vorheriger schriftlicher Ankündigung eine Ersatzperson zu entsenden.

Zusatzqualifikation Bilanzbuchhalter – International
Fernlehrgang: Dieser Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung. Die Mindestlaufzeit ist identisch mit der Lehrgangsdauer von 6 Monaten.

Controller
Tageslehrgang: Der Lehrgang kann mit zweiwöchiger Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden. Storno gemäß AGB.

Abendlehrgang: Der Lehrgang kann mit vierwöchiger Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden. Storno gemäß AGB.

Samstaglehrgang: Der Lehrgang kann mit vierwöchiger Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden. Storno gemäß AGB.

Teilzeitlehrgang: Der Lehrgang kann mit vierwöchiger Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden. Storno gemäß AGB.

Blocklehrgang: Der Lehrgang kann mit vierwöchiger Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden. Storno gemäß AGB.

Fernlehrgang: Dieser Fernunterrichtsvertrag gilt mindestens für die Dauer von sechs Monaten. Er kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung.

Debitoren-/Kreditorenbuchhalter
Fernlehrgang: Dieser Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung.

Fachassistent Lohn & Gehalt 
Abend-/Samstaglehrgang: Der Lehrgang kann mit jeweils sechswöchiger Frist zum Ende eines jeden dritten Lehrgangsmonats gekündigt werden. Der erste Lehrgangsmonat ist der, in dem der 1. Lehrgangstermin stattfindet. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden.

Finanzbuchhalter
Fernlehrgang: Dieser Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung. Die Mindestlaufzeit ist identisch mit der Lehrgangsdauer von 6 Monaten.

International Accountant
Fernlehrgang: Aufgrund der kurzen Lehrgangsdauer ist für die Teilbelegung einzelner Module keine ordentliche Kündigung vorgesehen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt 6 Monate. Aufgrund der kurzen Lehrgangsdauer ist für diesen Lehrgang keine ordentliche Kündigung vorgesehen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung.

Lohnbuchhalter
Fernlehrgang: Dieser Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung.

Steuerberater
Tageslehrgang: Der Lehrgang kann mit einer Frist von 14 Tagen jeweils zum Ende der 4. und 8. Lehrgangswoche gekündigt werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden.

Abendlehrgang: Der Lehrgang kann mit jeweils sechswöchiger Frist zum Ende eines jeden dritten Lehrgangsmonats gekündigt werden. Der erste Lehrgangsmonat ist der, in dem der 1. Lehrgangstermin stattfindet. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden.

Samstaglehrgang: Der Lehrgang kann mit jeweils sechswöchiger Frist zum Ende eines jeden dritten Lehrgangsmonats gekündigt werden. Der erste Lehrgangsmonat ist der, in dem der 1. Lehrgangstermin stattfindet. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden.

Kombi-Lehrgang: Der Lehrgang kann mit jeweils sechswöchiger Frist zum Ende eines jeden dritten Lehrgangsmonats gekündigt werden. Der erste Lehrgangsmonat ist der, in dem der 1. Lehrgangstermin stattfindet. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden.

Steuerfachwirt
Tageslehrgang: Der Lehrgang kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der 4. Lehrgangswoche gekündigt werden. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden.

Abend-/Samstaglehrgang: Der Lehrgang kann mit jeweils sechswöchiger Frist zum Ende eines jeden dritten Lehrgangsmonats gekündigt werden. Der erste Lehrgangsmonat ist der, in dem der 1. Lehrgangstermin stattfindet. Abgerechnet werden alle Termine, die innerhalb der Frist angeboten werden.

Fernlehrgang: Dieser Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung. Die Mindestlaufzeit ist identisch mit der Lehrgangsdauer von 6 Monaten.

Wirtschaftsfachwirt
Fernlehrgang
: „Dieser Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung. Die Mindestlaufzeit ist identisch mit der Lehrgangsdauer von 6 Monaten.“

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