AMADEUS FIRE Group HomeSitemapImpressumDatenschutz


 
 

AGB

 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG


1. Anmeldung

Der Vertrag zwischen der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, nachfolgend als „Steuer-Fachschule“ bezeichnet, und dem Vertragspartner kommt zustande mit Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfrist beträgt einen Monat.


2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs/Seminars/der Prüfung

2.1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw. der Prüfungsordnung als ergänzendem Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw. die Prüfungsordnung kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden.

2.2. Die Steuer-Fachschule behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes / der Räumlichkeiten, insbesondere innerhalb des Gebäudes, Änderungen im Rahmen des Dozenteneinsatzes sowie die Absage von Lehrgängen/Seminaren/Prüfungen.


3. Rücktritt / Kündigungsfristen / Zahlungsbedingungen

3.1. Die Anmeldung zu einem Lehrgang/einem Seminar/einer Prüfung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 Euro erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Gebühr zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs-/Seminar- oder Prüfungsinformation weitergehende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.

3.2. Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar/einer Prüfung oder Teilen davon entbindet nur dann von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte Aufwendungen werden erstattet.

3.3. Die Gebühr kann bei Lehrgangs-/Seminar- bzw. Prüfungsbeginn entrichtet werden.

3.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr in monatlichen Raten zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats während der Laufzeit des Lehrgangs/Seminars fällig.

3.5. Muss ein Lehrgang/Seminar/eine Prüfung von der Steuer-Fachschule abgesagt werden, werden bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist. Die Steuer-Fachschule wird im Übrigen über den Ausfall informieren.


4. Datenschutz

Dem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dass die Steuer-Fachschule personenbezogene Daten in automatisierten Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst das ausdrückliche Einverständnis des Vertragspartners.


5. Haftung

Die Steuer-Fachschule haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten oder bei jeglicher Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.


6. Schriftform / Sonstiges

6.1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.2. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.


7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Die Steuer-Fachschule ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.






 
©2001 - 2008 Steuer-Fachschule Dr. Endriss