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Infos von A-Z

 
 

Die Steuer-Fachschule
von A bis Z
. Adresse/Anfahrtspläne
. Allgemeine Geschäftsbedingungen
. Anmeldung
. Anmeldebestätigung
. Anmeldungsfristen
. Beschwerdemanagement
. Beratung
. Bildungsscheck NRW
. E-Learning
. Förderung
. Gast- bzw. Probehören
. Gastzugang
. Informationsbroschüren
. Informationsveranstaltungen
. Inhouse-Schulungen
. Kündigungsfristen
. Meister-BAföG
. Qualitätssicherung
. Teilbelegung
. Teilnahmebescheinigungen
. Terminpläne
. Unterbringung
. Zertifizierung

Adressen/Anfahrtspläne

Unsere Lehrgänge und Seminare finden in Tagungshotels, befreundeten  Schulen und Universitäten oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die genauen Adressen finden Sie tagesaktuell auf unseren Internetseiten oder den entsprechenden Terminplänen, die wir selbstverständlich auch mit  Anfahrtskizzen versehen haben. Terminpläne und Anfahrtskizzen senden wir
Ihnen gerne zu.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen für Lehrgänge und Seminare der Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG


1. Anmeldung

Der Vertrag zwischen der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, nachfolgend als „Steuer-Fachschule“ bezeichnet, und dem Vertragspartner kommt zustande mit Bestätigung/Rechnung der zugegangenen Anmeldung. Die Bestätigungsfrist beträgt einen Monat.


2. Inhalt und Durchführung des vereinbarten Lehrgangs/Seminars/der Prüfung

2.1. Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw. der Prüfungsordnung als ergänzendem Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw. die Prüfungsordnung kann auf Anforderung nochmals übermittelt werden.

2.2. Die Steuer-Fachschule behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Vertragspartners an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes / der Räumlichkeiten, insbesondere innerhalb des Gebäudes, Änderungen im Rahmen des Dozenteneinsatzes sowie die Absage von Lehrgängen/Seminaren/Prüfungen.


3. Rücktritt / Kündigungsfristen / Zahlungsbedingungen

3.1. Die Anmeldung zu einem Lehrgang/einem Seminar/einer Prüfung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf bis 14 Tage vor Beginn wird für den entstehenden Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 50 Euro erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittsbestätigung fällig wird. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf später als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, ist die volle Gebühr zu entrichten. Sofern in der jeweiligen Lehrgangs-/Seminar- oder Prüfungsinformation weitergehende Kündigungsfristen aufgeführt sind, gelten diese.

3.2. Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang/Seminar/einer Prüfung oder Teilen davon entbindet nur dann von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung, wenn der Vertragspartner diese nicht zu vertreten hat. Etwaige ersparte Aufwendungen werden erstattet.

3.3. Die Gebühr kann bei Lehrgangs-/Seminar- bzw. Prüfungsbeginn entrichtet werden.

3.4. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gebühr in monatlichen Raten zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats während der Laufzeit des Lehrgangs/Seminars fällig.

3.5. Muss ein Lehrgang/Seminar/eine Prüfung von der Steuer-Fachschule abgesagt werden, werden bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet, sofern nicht der Ausfall vom Vertragspartner zu vertreten ist. Die Steuer-Fachschule wird im Übrigen über den Ausfall informieren.


4. Datenschutz

Dem Vertragspartner wird hiermit bekannt gegeben, dass die Steuer-Fachschule personenbezogene Daten in automatisierten Dateien speichert und versichert, dass deren Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe ausschließlich im Rahmen des Fortbildungszweckes erfolgen. Die unterschriebene Anmeldung umfasst das ausdrückliche Einverständnis des Vertragspartners.


5. Haftung

Die Steuer-Fachschule haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume mitgebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten oder bei jeglicher Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.


6. Schriftform / Sonstiges

6.1. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Erklärungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6.2. Die Unwirksamkeit einzelner Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach den unwirksamen am nächsten kommen.


7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln, wenn die Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Die Steuer-Fachschule ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.

Anmeldung

Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte die vorbereiteten Formulare in unseren Broschüren oder das Formular am Ende dieses Heftes. Anmeldungen können
auch direkt über unsere Internetseiten vorgenommen werden oder per
E-Mail: info@steuerfachschule.de oder per Fax: 0221 / 93 64 42-33.

Anmeldebestätigung

Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie in schriftlicher Form auf dem Postwege.

Anmeldeformular

Ein Anmeldeformular finden Sie am Ende dieser Broschüre. Für die Anmeldung zu den Fernlehrgängen stellen wir spezielle Formulare zur Verfügung.

Anmeldefristen

Die Anmeldung zu den Lehrgängen kann jederzeit erfolgen. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen. Sollte ein Lehrgang  bereits ausgebucht sein, werden wir Ihre Anmeldung an eine Warteliste weitermelden und Ihnen selbstverständlich sofort mitteilen, wenn ein Platz frei wird.

Beratung

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter für individuelle Beratung zur Verfügung. Nähere Informationen zu den einzelnen Beratungsfeldern/Fachbereichen finden Sie hier.

Beschwerdemanagement

Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss versteht sich als lernende Unternehmung. Der Austausch zwischen Schule und an Lehrgängen und Seminaren  Teilnehmenden Kunden trägt in hohem Maße zur Sicherung und  Weiterentwicklung unseres Leistungsangebotes bei. Zur Wahrung einer offenen und konstruktivenKommunikation, die letztlich auch die Zufriedenheit unserer Kunden mit unserer Leistung sichert, hat sich die Institutionalisierung eines proaktiven Beschwerdemanagements bewährt. Das Beschwerdemanagement der Steuer-Fachschule Dr. Endriss sieht die folgenden Vorgehensweisen vor:

Aufnahme
Die Informationsbroschüren und/oder die Lehrgangsunterlagen enthalten einen Feedbackbogen, der ausdrücklich zur Bewertung von Leistungen der Steuer-Fachschule auffordert. Dort sind auch die verantwortlichen Ansprechpartner und deren Kontaktadressen veröffentlicht. Da Informationsbroschüren bzw. Lehrgangsunterlagen spätestens mit Beginn eines Lehrgangs oder Seminars zur Verfügung stehen, kann der Feedbackbogen jederzeit nach Bedarf vom Feedbackgeber eingesetzt werden. Mittels Beurteilungsbögen wird  grundsätzlich gegen Ende eines Lehrgangs oder Seminars die Teilnehmerzufriedenheit insbesondere im Hinblick auf die Qualität des Unterrichts, der Begleitmaterialien, der Beratungs- und Serviceleistungen der Verwaltung und der Ausstattung der Unterrichtsräume abgefragt.
Die Beurteilungsbögen werden EDV-gestützt ausgewertet. Die Ergebnisse der Auswertung sind regelmäßiger Gegenstand der Fachbereichskonferenzen,
die bei einer durchschnittlichen Gesamtbewertung eines Kriteriums mit schlechter als „befriedigend“ grundsätzlich Maßnahmen zur Verbesserung oder Optimierung einleiten.

Handhabung
Eventuelle Beschwerden sind im Regelfall in schriftlicher Form vom beschwerdeführer an die Steuer-Fachschule zu richten. Persönliche oder fernmündlicheBeschwerden werden von allen Mitarbeitern der Verwaltung entgegen genommen und spätestens innerhalb von einem Werktag an die zuständige Fachbereichsleitung oder deren Vertretung weitergeleitet. Die Fachbereichsleitung leitet die entsprechenden Maßnahmen zur Beseitigung etwaiger Mängel ein, verfasst eine schriftliche Dokumentation des Vorgangs und gibt dem Beschwerdeführenden innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen ein Feedback zu seiner Beschwerde. Erfolgt das Feedback der Fachbereichsleitung nicht in schriftlicher, sondern in fernmündlicher oder  persönlicher Form, sind die Inhalte des Gespräches ebenfalls durch die Fachbereichsleitung zu dokumentieren. Für den Fall, dass der  Beschwerdeführende mit Verlauf bzw. Handhabung der Beschwerde durch die Fachbereichsleitung nicht zufrieden ist, wendet er sich direkt an die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung ist auch immer dann zuständige Stelle für den Beschwerdeführer, wenn die Beschwerde in direktem Zusammenhang mit einem in der Verwaltung tätigen Mitarbeiter der Steuer-Fachschule steht. Die Geschäftsführung vollzieht das Dokumentations- und Kommunikationsverfahren entsprechend. Dokumentationen zu Beschwerdefällen werden an zentraler Stelle in der Verwaltung der Steuer-Fachschule archiviert  und aufbewahrt, so fern keine anderen datenschutzrechtlichen Gründe dagegen stehen.

Beschwerdeanalyse
Beschwerden werden regelmäßig analysiert. Dazu wird eine Statistik  fortgeschrieben, die verschiedene Aspekte der Quantität und der Qualität darstellt. Mindestens einmal jährlich erfolgt eine umfassende Analyse der Gesamtstatistik, deren Ergebnis Basisdaten für Qualitätssicherungs- und Optimierungskonzepte und -maßnahmen liefert.

Bildungsscheck NRW

Die Landesregierung NRW hat 2006 ein neues Instrument zur Förderung der Weiterbildung Berufstätiger aufgelegt. Bis zu 50 %, maximal jedoch 500 € der
Weiterbildungskosten übernimmt das Land NRW mit Mitteln des europäischen Sozialfonds. Angesprochen sind Mitarbeiter kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als 2 Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Was Sie tun müssen:
Wenn Sie für eines unserer Angebote (Lehrgänge oder Seminare) einen Bildungsscheck erhalten möchten, ist nach den derzeit bekannten Vergaberichtlinien wie folgt vorzugehen:

Nehmen Sie unsere Lehrgangs- oder Seminarbeschreibung (Broschüre/Flyer/Infoblatt) mit zu einer für Ihre Region zuständigen Beratungsstelle. Die Beratungsstelle stempelt den Bildungsscheck bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zum Nachweis der erfolgten Beratung ab und vermerkt 3 entsprechende Weiterbildungsanbieter (u. a. die Steuer-Fachschule, deren Programm Sie ja vorgelegt haben). Den vollständig ausgefüllten Bildungsscheck schicken Sie dann zusammen mit Ihrer Anmeldung
an die Steuer-Fachschule.

Bitte beachten Sie:
Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von Meister-BAföG hat, ist nach unseren Informationen nicht berechtigt, den Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen. Weitere Hinweise und Tipps zum Thema Bildungsscheck finden Sie auf unserer Webseite.

E-Learning

Ausführliche Informationen zu e2, der  Endriss-E-Learning-Plattform, finden Sie hier.

Förderung

Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung. Diese basieren je nach angestrebtem Abschluss oder nach Personenkreis auf unterschiedlichen
Gesetzen oder Regelungen. Lesen Sie dazu mehr unter "Meister-BAFöG", "Bildungsscheck NRW", "Zertifizierungen", "Qualifizierungsscheck Hessen", "Bildungsgutschein"

Gast- bzw. Probehören

Gasthörerscheine schicken wir nach telefonischer Rücksprache gerne zu. Der Besuch eines Lehrgangs zu einem Probetermin ist selbstverständlich kostenfrei
und nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden.

Gastzugang

Interessenten, die sich unsere E-Learning-Plattform live ansehen möchten, können hier kostenfrei unseren Gastzugang nutzen.

Informationsbroschüren

Zu allen Lehrgängen, die auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten, stellen wir Ihnen weiterführende Informationen auf Anforderung gerne zur Verfügung.

Informationsveranstaltungen

Rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn bieten wir an fast allen Lehrgangsorten im Bundesgebiet Informationsveranstaltungen an. Dort finden Sie zusammengefasst wichtige Informationen rund um das Thema Lehrgang und Prüfungen. Die Termine der Veranstaltungen werden auf unseren Internetseiten unter der Rubrik Kursangebot/Infoveranstaltungen veröffentlicht. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Inhouse-Schulungen

Inhouse-Schulungen sind immer dann die richtige Lösung, wenn Unternehmen mehrere Mitarbeiter in einem speziellen Fachgebiet schulen lassen möchten und außerdem sicherstellen wollen, dass sich deren Weiterbildung an  unternehmensspezifischen Erfordernissen ausrichtet. Mehr Informationen zum Thema Inhouse finden Sie hier.

Meister-BAföG

Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) bietet für folgende Lehrgänge der Steuer-Fachschule Dr. Endriss die Möglichkeit der finanziellen Förderung über das sog. Meister-BAFöG.

 

Präsenzlehrgänge:
• Bilanzbuchhalter-Vollzeitlehrgänge
   Bilanzbuchhalter-Samstaglehrgänge 
   Bilanzbuchhalter-Abendlehrgänge
• Steuerfachwirt-Vollzeitlehrgang
• Steuerfachwirt-Samstaglehrgänge

Fernlehrgänge:
• Bilanzbuchhalter-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 565109)
• Controller-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 547503)
• Steuerfachwirt-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 541401)
• Bilanzbuchhalter-International-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 556006)

 


Der Staat macht Ernst mit dem Kampf gegen den Fachkräftemangel und fördert die berufliche Aufstiegsfortbildung im großen Stil: Das Meister-BAföG wurde novelliert. Wenn finanzielle Eng-pässe in der Vergangenheit die Fortbildung verhindert haben, dann ist das jetzt Ihre Chance, die eigene Berufsfähigkeit zu sichern!

Wer jetzt Bilanzbuchhalter/in, Bilanzbuchhalter/in-International, Controller/in oder Steuerfach-wirt/in werden möchte, hat beste Chancen darauf, zur Gruppe der förderfähigen Personen zu gehören. Und dabei gilt: Auch wer bereits eine Aufstiegsfortbildung selbst finanziert hat, erhält die Förderung für eine weitere Aufstiegsfortbildung trotzdem. Das wird viele Fachkräfte im Finanz- und Rechnungswesen, die nach der alten Regelung nicht gefördert werden konnten, freuen.

Geschenkt, Geliehen, Erlassen!

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Fortbildungskosten in Höhe von 30,5 %, der einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Der Rest wird über ein Darlehen bei der KfW finanziert. Darüber hinaus orientiert sich die Förderung stärker am Erfolg als bisher. Wer seine Prüfung besteht, dem werden 25 % des Restdarlehens erlassen.

Besondere Unterstützung erhalten nach dem Gesetz Fortbildungswillige mit Kindern: Der Erhö-hungsbetrag pro Kind steigt von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat. Die Hälfte davon wird als Zuschuss gezahlt und nicht mehr nur wie bisher als Darlehen gewährt. Zugleich ist ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende vorgesehen. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden.
 
Wer ist förderungsberechtigt?
Für eine Förderung müssen bestimmte individuelle Voraussetzungen vorliegen.
I. d. R. wird gefördert, wer:

• noch keine Förderung für eine Aufstiegsfortbildung erhalten hat
   (Achtung: Hochschulabsolventen wird keine Förderung gewährt)
• die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Aufstiegsfortbildungsprüfung erfüllt


Wie wird gefördert?

1. Maßnahmebeitrag:
Dieser Beitrag dient der Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (IHK) in Höhe der
tatsächlich anfallenden Gebühren.

Der Maßnahmebeitrag wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. Er besteht aus einem Zuschuss von 30,5 %, der Rest besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen.

Für Alleinerziehende erhöht sich der Maßnahmebeitrag um die notwendigen Kosten der Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres, höchstens aber um 113 € für jeden Monat je Kind.

2. Unterhaltsbeiträge:
In der Regel bei Vollzeitmaßnahmen werden einkommens- und vermögensabhängige Unterhaltsbeiträge gewährt.

Zum Beispiel erhalten Alleinstehende zur Finanzierung des Lebensunterhaltes bis zu 614 €.
Für Antragsteller mit Kindern und einem nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartner erhöht sich der
Unterhaltsbedarf um 215 € für den Ehepartner, für jedes Kind um 210 €.

Wo erhalte ich Antragsformulare und weitere Informationen?
www.meister-bafoeg.info oder gebührenfreie Hotline: 0800-MBAFOEG bzw. 0800-6223634

oder lassen Sie sich direkt von uns beraten:
Stefan Kluge 0221/936442-26; Kluge@steuerfachschule.de
Tatjana Wirtz 0221/936442-25; Wirtz@steuerfachschule.de

Wann ist der Antrag zu stellen?
Grundsätzlich kann der Antrag während der gesamten Lehrgangsdauer gestellt werden. Wenn sicher gestellt sein soll, dass die Zahlungen mit Lehrgangsbeginn starten, sollte der Antrag möglichst rund 8 Wochen vor Beginn eines Lehrgangs der Behörde vorliegen.

 
Stand der Informationsrecherche ist Mai 2009
Alle Angaben ohne Gewähr

 

Qualitätssicherung

Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss ist aktives Mitglied der Qualitätsgemeinschaft Berufliche Weiterbildung Region Köln, zertifiziert durch CERTQUA. Die Qualitätsgemeinschaft definiert und entwickelt regelmäßig Qualitätsstandards, an deren Einhaltung alle Mitglieder der Gemeinschaft gebunden sind.

Kontakt: Qualitätsgemeinschaft
Berufliche Weiterbildung Region Köln
c/o Industrie- und Handelskammer Köln
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln
www.weiterbildung-koeln.de

Teilbelegung

Die Belegung einzelner Termine in den Lehrgängen ist möglich. Zur Buchung der Teilbelegungstermine bitten wir Sie, eine schriftliche Anmeldung vorzunehmen.
Die Gebühren für die Teilbelegung finden Sie in den Lehrgangsbeschreibungen.

Teilnahmebescheinigungen

Aussagekräftige Teilnahmebescheinigungen erhalten Sie unaufgefordert am Ende des Lehrgangs oder Seminars, wenn Sie regelmäßig präsent waren.

Terminpläne

Terminpläne der laufenden Lehrgänge finden Sie auf unseren Internetseiten unter der Rubrik Kursangebot/Lehrgang/Terminplan

Unterbringung bei Vollzeit- und Tageslehrgängen

Hinweise zu Privatunterkünften, Hotels und Pensionen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung. Oder laden Sie hier eine Aufstellung herunter.

Zertifizierungen

AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsordnung –Weiterbildung)
Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss ist zertifiziert nach AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsordnung – Weiterbildung) und damit zugelassener Träger der
beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Wir sind daher berechtigt, Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen bzw. der ARGEn/Jobcenter entgegen zu nehmen.

Qualitätsgemeinschaft berufliche Weiterbildung Region Köln

Die Qualitätsgemeinschaft berufliche Weiterbildung Region Köln, in der wir seit vielen Jahren aktives Mitglied sind, hat sich im Dezember 2005 einer externen
Zertifizierung unterzogen. CERTQUA, die Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung von Qualitätssicherungssystemen in der beruflichen Weiterbildung bestätigt damit, dass wir als Mitglied der Qualitätsgemeinschaft regelmäßig geeignete Verfahren und Instrumente einsetzen, um die Qualitätsfähigkeit unserer Einrichtung systematisch zu bewerten.

ZFU

(Zentralstelle für Fernunterricht)
Grundsätzlich unterstehen alle Fernlehrgangsteilnehmer dem Schutz des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Selbstverständlich sind alle von uns angebotenen Fernlehrgänge von der Zentralstelle für Fernunterricht
(ZFU) geprüft und zugelassen.

 






 
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