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Förderfähige Angebote

Das Land Hessen setzt das Förderinstrument „Qualifizierungsschecks“ gezielt ein, um die Bemü-hungen von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen, durch berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten und zu verbessern.

Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung werden 50 % der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben, höchstens aber 500 EUR pro Person und Jahr gefördert.

Wer ist förderberechtigt?

Um den Qualifizierungsscheck zu beantragen, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in einem kleinen oder mittleren Unternehmen bis zu 250 Personen beschäftigt
  • Sie haben keinen anerkannten Abschluss für Ihre derzeitige Tätigkeit
  • Sie sind älter als 45 Jahre

Was ist zu tun?

Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Nehmen Sie daher bitte zunächst Kontakt mit einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe auf und vereinbaren Sie einen Termin. Die Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
www.qualifizierungsschecks.de

Bringen Sie am besten unsere Lehrgangs- oder Seminarbeschreibung (Broschüre/Flyer/Infoblatt) mit zu Ihrem Beratungstermin, das erleichtert Ihnen die Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme. In der Beratung legen Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater die Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme fest und wählen in Frage kommende Weiterbildungsanbieter aus. (Beispielsweise die Steuer-Fachschule Dr. Endriss)

Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, das Sie und Ihre Beraterin oder Ihr Berater unterschreiben. Bitte senden Sie dieses Beratungsprotokoll an Weiterbildung Hessen e.V.. Sie können dafür den adressierten Freiumschlag verwenden, der Ihnen zusammen mit dem Bera-tungsprotokoll am Ende der Beratung übergeben wird.

Nachdem das Beratungsprotokoll bei Weiterbildung Hessen e.V. eingegangen ist, wird ihr persönlicher Qualifizierungsscheck erstellt und Ihnen anschließend per Post zugesendet.

Den ausgestellten Qualifizierungsscheck schicken Sie dann zusammen mit Ihrer Lehrgangsanmeldung an die Steuer-Fachschule Dr. Endriss (innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung). Die weitere Abwicklung erledigt die Steuer-Fachschule Dr. Endriss dann für Sie.

Bitte beachten Sie:

Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von Meister-BAföG hat, ist nach unseren Informationen nicht berechtigt, den Qualifizierungsscheck in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten.

Telefon: 0800 / 775 775 00

Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um den Qualifizierungsscheck: www.qualifizierungsschecks.de

Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstraße 45-49, 50825 Köln