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Prämiengutschein

Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt:

Eine Weiterbildung kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein. Die Idee ist einfach: Sie finden einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (maximal jedoch bis zu 500 Euro) der Gebühr vom Staat dazu. Geschenkt.

Wer ist förderberechtigt?

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro erhalten Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt, zur Co-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil geleistet wird.

Wie erfolgt die Berechnung?

50 % der Fortbildungskosten, max. 500 Euro

Beispiele:

Zertifikatslehrgang Debitoren-/Kreditorenbuchhalter/in:

Lehrgangsgebühr: = 835,00 Euro
./. Förderung: 50 % = 417,50 Euro
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= Eigenanteil: 50 % = 417,50 Euro




Zertifikatslehrgang Finanzbuchhalter/in:

Lehrgangsgebühr: = 1.215,00 Euro
./. Förderung: 50 %, max. 500 € = 500,00 Euro
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= Eigenanteil: = 715,00 Euro


Wo und wie erhalte ich einen Prämiengutschein?

Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Eine Liste finden Sie unter: www.bildungspraemie.info oder unter der kostenfreien Hotline: 0800-2623 000. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.

Idealerweise bringen Sie unsere Lehrgangs- oder Seminarbeschreibung (Broschüre/Flyer/Infoblatt) mit zu Ihrem Beratungstermin. Das erleichtert Ihnen die Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme.

Die Beratungsstelle trägt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbil-dungsanbieter ein (u.a. die Steuer-Fachschule Dr. Endriss). Zusätzlich erklärt sie die Finanzierungsmöglichkeiten.

Den vollständig ausgefüllten Prämiengutschein schicken Sie dann zusammen mit Ihrer Anmeldung an die Steuer-Fachschule Dr. Endriss (innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung). Die weitere Abwicklung erledigt die Steuer-Fachschule Dr. Endriss dann für Sie.

Wie finanziere ich den Eigenanteil?

z. B. mit dem Weiterbildungssparen:
Jeder Beschäftigte, der ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden. Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen.

Bitte beachten Sie:

Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von Meister-BAföG hat, ist nach unseren Informationen nicht berechtigt, die Bildungsprämie in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten.

Telefon: 0800 / 775 775 00

Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um den Prämiengutschein: www.bildungspraemie.info

Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstraße 45-49, 50825 Köln