Im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme werden 50 % der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben, höchstens aber 500 EUR pro Person und Jahr, gefördert.
Angesprochen sind Mitarbeiter kleinerer und mittlerer Unternehmen (bis max. 250 Mitarbeiter), die im laufenden und im vorhergehenden Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben. Ebenfalls gilt dies für Berufsrückkehrer, beispielsweise nach Elternzeit und Existenzgründer innerhalb der ersten fünf Jahre.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Nehmen Sie daher bitte zunächst Kontakt mit einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe auf und vereinbaren Sie einen Termin.
Die Beratungsstellen in Ihrer Nähe als PDF
Idealerweise bringen Sie unsere Lehrgangs- oder Seminarbeschreibung (Broschüre/Flyer/Infoblatt) mit zu Ihrem Beratungstermin. Das erleichtert Ihnen die Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme.
Die Beratungsstelle stempelt den Bildungsscheck bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zum Nachweis der erfolgten Beratung anschließend ab und vermerkt i. d. R. drei entsprechende Weiterbildungsanbieter. Achten Sie hier darauf, dass die Steuer-Fachschule Dr. Endriss darunter ist.
Den vollständig ausgefüllten Bildungsscheck schicken Sie dann zusammen mit Ihrer Anmeldung an die Steuer-Fachschule. (Innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung)
Die weitere Abwicklung erledigt die Steuer-Fachschule Dr. Endriss dann für Sie.
Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von Meister-BAföG hat, ist nach unseren Informationen nicht berechtigt, den Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen.
Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten.
Telefon: 0800 / 775 775 00
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps
rund um den Bildungsscheck: www.arbeit.nrw.de